20.01.2012
Datenschutzbeauftragter sieht EU-Reform positiv entgegen
Datenschutz: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verspricht sich einen besseren Datenschutz durch die geplante Datenschutzverordnung der EU-Kommission. Er warnt jedoch vor einer Absenkung des Datenschutzstandards in Spezialbereichen.
VDI nachrichten, Bonn, 20. 1. 12, rb
Die von EU-Kommissarin Viviane Reding angekündigte umfassende Datenschutzreform sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mehrheitlich positiv. Sie will nämlich international agierende Unternehmen dazu zwingen, sich auch dann an europäisches Recht zu halten, wenn sie keine offizielle Niederlassungen in der EU unterhalten, sich aber mit ihrem Angebot an europäische Bürger wendet. Künftig soll nur eine Aufsichtsbehörde zuständig sein - eine plurale Meinungsbildung der Behörden soll vermieden werden.
Schaar teilt die kritische Einschätzung von Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, nur teilweise. Dieser hatte vergangene Woche erklärt, dass die zu erwartende Verordnung unmittelbar geltendes Recht werde und nicht mehr der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliege. Sie werde künftig allein an den europäischen Grundrechten gemessen. Masing hatte daher vor einem Abschied von deutschen Grundrechten gewarnt.
Schaar hingegen zeigt sich zurückhaltender: "Ob die Errungenschaften des Datenschutzes, die gerade auch das Bundesverfassungsgericht maßgeblich herbeigeführt hat, in dem von Masing befürchteten Ausmaß verloren gehen würden, lässt sich derzeit nur schwer einschätzen." Manche der vorgeschlagenen Regelungen würden über die Vorgaben der derzeitigen Datenschutzrichtlinie sogar hinausgehen, so etwa die Verwendung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke. Sie sollen künftig nur noch auf Basis einer informierten Einwilligung zulässig sein. Schaar: "Insoweit würde die vorgeschlagene Verordnung das Grundrecht auf Datenschutz sogar besser schützen als derzeitige Regelwerke."
Gleichwohl gäbe es heute in bestimmten Bereichen Regelungen, die ein höheres Schutzniveau gewährleisteten, meint Schaar. So dürften z. B. die strengen Regelungen im Sozialrecht nicht durch europarechtliche Vorgaben nivelliert werden. Schaar erwartet zudem, dass zumindest staatliche Einrichtungen weiterhin an die deutschen Grundrechte gebunden bleiben. Schaar: "Es darf nicht dazu kommen, dass der Rechtsschutz für den Einzelnen durch eine Verordnung erschwert oder verkürzt würde, weil die Vereinbarkeit der Verordnung selbst mit den Grundrechten nur vom Europäischen Gerichtshof festgestellt werden kann und sich Betroffene generell nicht direkt an dieses Gericht wenden können."
Wichtig sei es, einen richtigen "Regelungsmix" zwischen Verordnung und Richtlinie, die erst noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, zu finden. So könnten konkrete materiellrechtliche Vorgaben in der Richtlinie geregelt werden, während grundlegende Dinge wie Definitionen, Schutzziele, Sanktionen und Aufsichtsfragen besser in der Verordnung aufgehoben wären. Ende Januar wird die Kommission ihren Entwurf vorstellen. CSH