27.01.2012
Deutsche Firmen lehnen miese Geschäfte ab
Korruption: Deutsche Firmen schneiden im internationalen Vergleich gut ab, wenn es um integres Geschäftsverhalten geht. Darauf lässt der Nationale Integritätsbericht von Transparency International schließen. Die Antikorruptionsorganisation stellte dennoch eine Liste mit 84 Forderungen auf. Die Transparency-Vorsitzende in Deutschland, Edda Müller, erklärt, warum.
VDI nachrichten, Düsseldorf, 27. 1. 12, ws
VDI nachrichten: Transparency stellt Deutschland "ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsbekämpfung" aus, listet andererseits einen umfangreichen Katalog für eine wirksame Antikorruptionspolitik auf. Passt das zusammen?
Müller: Auf den ersten Blick mögen das gute Ergebnis und die vielen Forderungen widersprüchlich erscheinen. Die deutschen Institutionen sind in der Tat funktionsfähig. Dennoch haben wir bei unserer Untersuchung von 13 staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen eine ganze Reihe von Themen gefunden, bei denen Verbesserungsbedarf besteht. Oft konnte auch eine Lücke zwischen gesetzlichen Regelungen und der Umsetzung festgestellt werden.
Sie haben die Messlatte also sehr hoch gelegt.
Unser Anspruch ist es, Deutschland zu einem Vorbild in Sachen Antikorruption zu machen. Für ein effektives Antikorruptionssystem gibt es aber kein einfaches Rezept. Insofern spiegeln unsere 84 Forderungen Komplexität und hohes Anspruchsniveau auf der einen Seite, genauso aber Handlungsnotwendigkeiten auf der anderen Seite wider. Es sei nur erwähnt, dass Deutschland zu den wenigen Ländern gehört, die die UN-Konvention gegen Korruption immer noch nicht ratifiziert haben. Außerdem zeigt sich Handlungsbedarf daran, dass Bürgerinnen und Bürger dazu neigen, staatlichen Institutionen und Wirtschaft immer weniger zu vertrauen.
Hat Deutschland aus den großen Korruptionsfällen bei Siemens, MAN und anderen gelernt?
Für Siemens und MAN waren die Skandale sicher eine Art "Schocktherapie". In der Folge haben viele, insbesondere große deutsche Firmen, Verhaltensregeln und Kontrollmechanismen zeitgemäß angepasst und Compliance-Abteilungen eingerichtet. Diese Entwicklung steht für ein stärkeres Bewusstsein in Sachen Antikorruption bzw. für die Probleme, die mit Korruption einhergehen.
Allerdings ist der Schutz von Hinweisgebern in der Privatwirtschaft noch nicht hinreichend geregelt. Eine Verbesserung des Hinweisgeberschutzes ist übrigens auch Voraussetzung für die Ratifikation eines anderen internationalen Übereinkommens, das Deutschland ebenfalls noch nicht ratifiziert hat.
Sind Justizbehörden bei der Korruptionsbekämpfung, vor allem wenn deutsche Unternehmen im Ausland bestechen, überlastet?
Positiv hervorzuheben ist zunächst, dass international tätige Unternehmen ihre Einstellung bezüglich der Notwendigkeit von Schmiergeldzahlungen im Ausland anscheinend revidiert haben. Dies spiegelt sich auch in den Leitfäden von Verbänden wider. So ist die Einsicht zu beobachten, dass - wie unser Bericht hervorhebt - Schmiergelder eine unnötige Belastung der Geschäftsabläufe darstellen und die Weigerung, Schmiergelder zu bezahlen, vom Markt zunehmend akzeptiert wird.
Im Gegensatz zu den Ländern, in denen die Bestechungszahlungen geleistet werden, sind in Deutschland die Folgen nicht sichtbar. Sollten Fälle aufgedeckt werden, müssen diese härter als bisher bestraft werden. Dies wird übrigens auch von der OECD für Deutschland empfohlen.
Reichen die Ressourcen, um Korruption effektiv zu bekämpfen?
Die Bekämpfung in Deutschland wird durch effektiv arbeitende Behörden durchgeführt. Bei Gerichten und Strafverfolgungsbehörden bedarf es allerdings einer Aufstockung der personellen und finanziellen Kapazitäten. Zudem würde die flächendeckende Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu einer noch effizienteren Korruptionsbekämpfung beitragen.
Wie korrupt sind deutsche Unternehmen im Vergleich zu Firmen anderer Länder?
Der Bestechungszahlerindex von Transparency International listet 28 führende Exportstaaten hinsichtlich der Neigung ihrer Unternehmen auf, bei Geschäften im Ausland zu bestechen. Deutschland schneidet gut ab und belegt Rang 4.
Wie transparent sind die Präventionssysteme, die deutsche Unternehmen bei der Korruptionsbekämpfung anwenden?
Handlungsbedarf zur Korruptionseindämmung sehen wir verstärkt beim Mittelstand. Firmen könnten zur weiteren Transparenz beitragen, indem sie in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung aussagekräftige Informationen zum Stand der jeweiligen Maßnahmen im Bereich der Korruptionsbekämpfung geben.
Wie viel Staat ist notwendig, um die Wirtschaft effektiv zu kontrollieren?
Zunächst ist an die Grundsätze ethischen Handelns der Wirtschaft zu appellieren und erneut zu betonen, dass die Konsequenzen von Korruption schwerwiegend und langfristig nicht gewinnbringend sind. Für eine staatliche Regulation sind drei Bereiche zu nennen: Die Möglichkeit einer Auftragssperre für korruptionsverdächtige Unternehmen, etwa durch Einführung eines Bundeszentralregisters. Zweitens, die Verschärfung der einschlägigen strafrechtlichen Regelungen, inklusive der Zulässigkeit der Bestrafung eines gesamten Unternehmens. Und, wie bereits erwähnt, den gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern.
Sind "Whistleblower" in Unternehmen nicht Petzen?
Wer von "Petzen" spricht, hat nicht verstanden, worum es beim Hinweisgeberschutz geht. Der Schutz von Hinweisgebern ist eine rechtliche Notwendigkeit und wird auch in internationalen Konventionen gefordert. Gelegentlich wird argumentiert, dass arbeitsrechtliche Probleme, insbesondere mit Blick auf Verschwiegenheitsgrundsätze, einem besseren Schutz von "Spitzeln" im Weg stünden. Aber sogar für Beamte ist eine Durchbrechung des Verschwiegenheitsgrundsatzes rechtlich vorgesehen. Und auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind bei einem Verdacht auf eine Korruptionsstraftat generell verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Es ist offensichtlich, dass diese Regelungen nur beim Verdacht auf Straftaten greifen. Ein verbesserter Hinweisgeberschutz, gerade im Privatsektor, ist notwendig, um integres Verhalten rechtlich zu schützen.
Sie sprechen von "geheimen Verhandlungen zwischen Staat und Wirtschaft", die Anlass zur Kritik böten. Stecken Politik und Wirtschaft häufig unter einer Decke?
In den letzten Jahren hat es einige Beispiele gegeben, die auf die Problematik des unlauteren Einflusses hingewiesen haben. Es ist für unsere Demokratie wichtig, dass Transparenz der Gesetzgebungsprozesse zumindest soweit gewährleistet ist, dass klar ist, welche Interessen Einfluss genommen haben und welche nicht. Eine Regelung zur Herstellung von Transparenz zwischen Interessenvertretern und Parlament bzw. Verwaltung wäre hilfreich; für verantwortliches Lobbying ist ein verpflichtendes Register unerlässlich.
Antikorruption gehöre als Thema auch an Schulen und Hochschulen, fordern Sie. Wie hat man sich das vorzustellen?
Es geht bei dieser Forderung vor allem um Sensibilisierung. Wenn Themen wie Korruption und Antikorruption, Transparenz und Integrität präsenter sind, dann wird sich das langfristig auch im individuellen und kollektiven Verhalten widerspiegeln. Es ist festzustellen, dass oft nur unzureichend Wissen über die schädlichen Auswirkungen von Korruption besteht. Ein konkretes Zeichen wäre der Beitritt Deutschlands zum Abkommen zur Einrichtung der International Anti-Corruption Academy in Wien. Diese internationale Organisation versucht, Defizite im Wissen um Antikorruption in den Mitgliedsländern durch Ausbildung und Kooperation zu überwinden.
Sie schlagen die Einführung eines "Geschäftsherrenmodells" vor. Was steckt dahinter?
Nach dem "Geschäftsherrenmodell" werden auch die Interessen des Geschäftsherren, zum Beispiel des Eigentümers bei Familienunternehmen, an der korrekten Erfüllung der Pflichten der Angestellten geschützt. Strafbar wären dann nicht mehr nur korruptive Vorgänge, die zu einem finanziellen Schaden führen und den Wettbewerb verzerren. Der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr würde damit ausgedehnt, so wie es das Strafrechtsübereinkommen des Europarates und der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor vorsehen. WOLFGANG SCHMITZ