29.07.2011

Die Daten von Flugpassagieren geraten außer Kontrolle

Datenschutz: Die USA verwerten europäische Flugpassagierdaten. Datenschutzrechte können in den USA nicht wahrgenommen werden, da die Behörden die Nutzung nicht protokollieren.

VDI nachrichten, Bonn, 29. 7. 11, has

Edward Hasbrouck ist ein viel gereister Mann. Seit Jahren schreibt der Amerikaner darüber, wie Individualreisende sich über das Internet ihre Reise einmal um die Welt zusammenstellen können. Selbst ist er in den letzten drei Jahrzehnten schon dreimal um den Globus gereist – und sieht daher wie wohl kaum ein anderer, was sich am Reisen dank der Digitalisierung verändert hat.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werten US-Sicherheitsbehörden die Buchungsdaten von Flugpassagieren aus aller Welt aus – über die Buchungssysteme der Fluggesellschaften, deren Server sich auf amerikanischem Boden befinden. Seit Jahren versucht Edward Hasbrouck herauszufinden, welche Daten die Fluggesellschaften über ihn speichern und wie sie von den US-Behörden weiterverarbeitet werden. Er hat diverse europäische Datenschutzbehörden ersucht, ihm dabei zu helfen. Auch versucht er, mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes die Herausgabe seiner Flugpassagierdaten und weiterer Informationen über das „Automatische Targeting-System“ der US-Heimatschutzbehörde zu erreichen.

Ende August wird ein Gericht über sein Ersuchen entscheiden. Schon jetzt hat er aus dem bisherigen Verfahren den Eindruck bekommen, dass die US-Verhandlungsdelegationen die Europäische Kommission in einigen Punkten nicht richtig informiert hätten. Das betrifft Beschwerden gegen den Missbrauch der Flugdaten und Nachfragen zu den eigenen Flugdaten. Hasbrouck bezweifelt auch, dass jeder die eigenen Flugdaten erhalten könne und dass sie jeder bekommen habe, der sie anforderte. Damit nicht genug. Der Vielflieger glaubt auch nicht, dass die Flugdaten durch den Privacy Act geschützt seien, wie die US-Verhandler behaupten. Und er glaubt nicht, dass der Zugriff auf die Flugdaten protokolliert würde.

Hasbrouck kritisiert an dem Vorgehen der US-Sicherheitsbehörden, dass sie „ohne richterliche Genehmigung, ohne Anfangsverdacht Daten von US-Bürgern sammeln und speichern, die keine Straftat begangen haben“.

Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar erinnert an die vom Bundesverfassungsgericht verbotene Vorratsdatenspeicherung: „Sie wurde zwar anlässlich der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gefällt, wirkt sich aber auch auf Passagierdaten aus. Denn auch hier werden in aller Regel Daten von Bürgerinnen und Bürgern erfasst, die keiner Straftat verdächtig sind.“ Zudem habe das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber gemahnt, die Gesamtheit der Datensammlungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Es gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfe.

Nach Protesten europäischer Datenschützer und Bürgerrechtler schloss die EU-Kommission 2007 eine provisorische Vereinbarung ab, die jedoch vom Europäischen Parlament nicht akzeptiert wurde. So soll insbesondere das Pull-Verfahren künftig durch ein Push-Verfahren ersetzt werden: Die Behörden sollen wie bei den Bankdaten gezielt nachfragen und dann die gewünschten Datensätze nach Prüfung erhalten. Nach der Vorstellung der USA soll sich an dem bisherigen Pull-Verfahren, bei dem Daten automatisch an Börden weitergegeben werden, jedoch nichts ändern.

Seit Dezember 2010 verhandelt die Kommission erneut mit den USA über ein Abkommen. Sie empfiehlt jetzt, den Forderungen der USA in der Frage des Pull-Verfahrens nachzugeben. Für Edward Hasbrouck ist klar: Die USA verspüren keine Notwendigkeit, einen Kompromiss einzugehen. So verstieße die gegenwärtige Praxis zwar gegen EU-Recht, nicht jedoch gegen US-Recht. Hasbrouck: „Die USA können ohne ein Abkommen weitermachen wie bisher, solange die EU-Behörden nicht versuchen, ihr Recht durchzusetzen.“

Auch EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland zeigen sich mit dem aktuellen Verhandlungsstand wenig zufrieden. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums bestätigte: „Deutschland hat einen Prüfvorbehalt eingelegt, der fortbesteht.“ Edward Hasbrouck macht auch darauf aufmerksam, dass das Abkommen vom US-Senat nicht ratifiziert wurde und daher unverbindlich für die USA bleibe. Es gehe daher nur darum, den europäischen Unternehmen, die die Daten in die USA freigeben, eine Rechtssicherheit zu verschaffen. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt, „dass auf europäischer Seite niemand so recht sagen kann, was die den EU-Bürgern in den Abkommen eingeräumten Rechte eigentlich wert sind“. Diese Unklarheit sei „sehr bedenklich“.

  CHR. SCHULZKI-HADDOUTI


Auskunftsrechte von Reisenden 

-Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten müssen Fluggesellschaften wie die Lufthansa Auskunft geben über alle Daten, die sie selbst an die US-Behörden übermittelt haben oder die in ihrem Auftrag aus dem Buchungssystem Amadeus übermittelt wurden.

-Soweit Daten im Buchungssystem gespeichert sind, die nicht von dem Übermittlungsvorgang an die USA betroffen sind, haben die Bürgerinnen und Bürger Auskunftsrechte unmittelbar gegenüber dem Reservierungsdatenbankbetreiber Amadeus.

-Fluggesellschaften müssen keine Auskunft über Daten geben, die von Reisebüros zur Durchführung eines Buchungsvorgangs gespeichert werden.

-Die Reisebüros selbst sind verpflichtet, Auskunft zu erteilen. csh

Artikelbewertung

lesenswert   nicht lesenswert

Gerne können Sie der VDI nachrichten Redaktion zu diesem Artikel einen Leserbrief schreiben. Ihr Leserbrief wird ggf. in den VDI nachrichten erscheinen, online wird er nicht veröffentlicht.

Leserbrief schreiben

Rangliste

Meinungen zum Thema aus unserem Netzwerk INGENIEUR.DE

Die Daten von Flugpassagieren geraten außer Kontrolle

Mitglieder des Netzwerkes ingenieur.de können hier ihre Meinung zu diesem Artikel veröffentlichen. Werden auch Sie kostenfrei Mitglied im Netzwerk für Ingenieure und diskutieren Sie mit. Sind Sie bereits Mitglied, melden Sie sich einfach an.

Meinung schreiben



Meinungen: 0

Extras von A - Z

VDI NACHRICHTEN AKTUELL

Eine Artikelauswahl der aktuellen Wochen-
ausgabe können Sie hier direkt online lesen:

Technik & Gesellschaft

Technik & Wirtschaft

Technik & Finanzen

Management & Karriere

Englisch für Ingenieure

Do you speak english oder darf es ein bisschen mehr sein? Englisch für Ingenieure Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihre Englischkenntnisse steht, machen Sie jetzt einfach unseren kostenfreien

Englisch-Test

Einfach mal abhängen

Spiel und Spass

Lust auf eine kleine Auszeit? Kein Problem! Nutzen Sie einfach
unser kurzweiliges Unterhaltungsportal.

Spiel & Spaß

Freitags hab ich sie in der Hand

VDI nachrichten Abo

Abonnieren auch Sie VDI nachrichten