04.11.2011
EU-Kommission legt Regeln für Offshorebohrinseln vor
Öl- und Gasförderung: Die EU-Kommission legte – als Lehre aus der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko 2010 – einen Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der europäischen Regeln für Öl- und Gasförderung im Offshorebereich vor.
VDI nachrichten, Brüssel, 4. 11. 11, swe
Der zuständige EU-Energiekommissar Günther Oettinger verzichtet auf verpflichtende Haftungsregeln für Plattformbetreiber und lässt versicherungstechnische Fragen außer Acht. Der von der EU-Kommission im Oktober 2010 angekündigte Vorschlag zur Sicherheit von Öl- und Erdgasbohrungen im Offshorebereich bleibt so hinter den gesteckten Erwartungen nach umfassenden Regelungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit zurück.
„Das jüngste Leck an der Shell-Plattform von Aberdeen in der Nordsee im August zeigt, dass auch gravierende Unfälle in europäischen Gewässern nicht ausgeschlossen werden können“, sagt Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünenfraktion im Europäischen Parlament (EP). Mit dem vorgelegten Vorschlag werde die Chance verpasst, wirklich belastbare Regeln für die Öl- und Gasexploration festzuschreiben. So gelinge es nicht, die Lücken in der europäischen Gesetzgebung zu schließen.
Mit dem Vordringen von Öl- und Gasexplorationen in Tiefen von bis zu 1600 m steigen die technischen Sicherheitsanforderungen enorm an. Schadensfälle von über 1 Mrd. € auch in EU-Gewässern sind demnach nicht auszuschließen. „Die Risiken steigen in Zukunft deutlich an, angesichts von Bohrtiefen vor den Faröer-Inseln in 1100 m beziehungsweise 1600 m vor den Shetland-Inseln“, räumte EU-Kommissar Günther Oettinger am Donnerstag letzter Woche vor der Presse in Brüssel ein. In den letzten 30 Jahren passierten weltweit 14 schwere Offshorekatastrophen von denen sich allein fünf in den vergangen zehn Jahren ereigneten. Die Katastrophe im Golf von Mexiko kostete elf Menschenleben und verursachte Gesamtschäden von 30 Mrd. €.
Bislang haften die Betreiber von Bohrinseln nur dann für Gewässerverschmutzungen, wenn ihre Förderanlagen bis zu 22 km vom Festland entfernt liegen. Diese Zone umfasst aber lediglich einen Bruchteil der rund 1000 Förderplattformen vor Europas Küsten.
Die Haftungszone soll nunmehr auf einen Meeresstreifen von bis zu 370 km ausgedehnt werden. Damit würden nahezu alle vorhandenen und projektierten Bohrinseln in EU-Gewässern erfasst. Die Hälfte der EU-Bohrinseln liegen derzeit vor der britischen Küste. Die übrigen im Seegebiet vor Italien, Dänemark, den Niederlanden und Deutschland. Mehr als 90 % der Offshoreölförderung in Europa kommt aus norwegischen Anlagen.
Künftig sollen für den gesamten Lebenszyklus von der Konstruktion bis zur endgültigen Beseitigung einer Erdöl- oder Erdgasanlage Regeln festlegt werden. Eine kontinuierliche europäische Risikobewertung soll künftig die neuesten Technologien und höchste Sicherheitsstandards festschreiben. Lizenzen sollen an ausreichende technische und finanzielle Kapazitäten sowie Sicherheitszenarien geknüpft werden.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen gibt sich zufrieden: „Ich begrüße außerordentlich den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf. Europa ist weltweit eine der größten öl- und gasfördernden Regionen.“ Der EP-Industrieausschussvorsitzende Herbert Reul pflichtet bei: „Wenn das in der Praxis dazu führt, dass wir eine Angleichung der Standards auf hohem Niveau bekommen, ist das eine gute Sache.“
Die Verordnung sieht jedoch keine direkt durch die EU verhängten Sanktionen bei Regelverstößen vor. EU-Mitgliedstaaten wären also nicht an einen konkreten Strafenkatalog gebunden. Verbindliche Haftungs- und Versicherungsleistungen fehlen gänzlich.
Nach Ansicht des EU-Versichererverbandes CEA würde mit dem neuen EU-Vorschlag die bestehende EU-Haftungsrichtlinie von 2004 ausgehöhlt. CEA-Generaldirektorin Michaela Koller: „Die europäischen Unwelthaftpflichtversicherer wären mit einer derart umfassenden Risikoabdeckung überfordert und dies könnte letztlich zum Ausschluss von Offshorerisiken führen.“ Oettinger räumt kleinlaut ein: „Eine obligatorische Haftpflichtversicherung ist noch nicht Teil des Vorschlages“. Gerade damit steht die Absicherung von Offshorerisiken auf arg tönernen Füßen. TAF