26.03.2010
Fondsanleger kommen sich vor wie im falschen Film
Geldanlage: Wer vor Jahren in Filmfonds investiert hat, ärgert sich heute womöglich schwarz. Denn die Finanzverwaltung will die steuerlichen Verluste aus den Anlagen rückwirkend aberkennen und fordert hohe Summen nach. Das Steuersparmodell wird wohl noch Jahre deutsche Gerichte beschäftigen. VDI nachrichten, Düsseldorf, 26. 3. 10, ps
Der Steuerspartrieb der Deutschen sei stärker ausgeprägt als alle anderen Triebe, witzelt man in Finanzberaterkreisen. Medienfonds bedienten dieses Bedürfnis bis Ende 2005 scheinbar perfekt. Denn die meisten Fonds waren nicht primär auf Gewinne aus. Sie warben zeitweise recht offensiv mit dem Steuerspareffekt.
Das System: Wer einen Filmfonds zeichnete, musste häufig einen Teil seiner Beteiligung über Kredit finanzieren. So brachte z. B. eine Beteiligungssumme von 20 000 €, für die der Anleger vielleicht nur 10 000 € eigenes Geld einsetzen musste, im ersten Jahr eine Verlustzuweisung von bis zu 19 000 €. Beim Spitzensteuersatz von rund 50 % bekamen die Anleger also fast ihre komplette Einlage vom Finanzamt zurück. Dafür waren dann Rückflüsse aus den Fonds in den folgenden Jahren zu versteuern.
Nun müssen sich viele Anleger vorkommen wie in einem schlechten Film. Sie hatten damals den Aussagen der Emittenten, Banken, Vermittler vertraut. Danach waren die Fondskonstruktionen steuerlich mit den örtlichen Finanzbehörden abgestimmt. Ungeachtet dessen hatte die Bayerische Finanzverwaltung im Frühjahr 2009 angekündigt, die in der Vergangenheit für Filmfonds gewährten Steuervorteile nicht mehr zu akzeptieren. Anstelle der Anfangsverluste von bis zu 100 % würden rückwirkend nur noch 10 % bis 30 % anerkannt. Nun fordern die Finanzämter insgesamt über 2 Mrd. € nach. Als klaren Vertrauensbruch bezeichnet Rechtsanwalt Eric Romba, Geschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF), die Entscheidung der Finanzverwaltung. "Es geht hier nicht um widerrechtlich geschaffene und genutzte Steuervorteile. Die leasingähnlichen Medienfonds der Anbieter Hannover Leasing, KGAL und LHI haben Möglichkeiten genutzt, die Vater Staat über die Steuergesetzgebung selbst geschaffen hat", schreibt Romba in einer Stellungnahme seines Verbands.
Für Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender des Aktionsbunds Aktiver Anlegerschutz (AAA), der die Interessen von immerhin 1500 Medienfonds-Anlegern vertritt, ist die Situation nicht ganz so eindeutig: "Der Ansatz der Finanzverwaltung ist nicht völlig abwegig." Ohnehin könnten aber nur die Fondsgesellschaften selbst den Klageweg beschreiten. Bis es zu einer endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof komme, würden aber noch einige Jahre vergehen, ist Lippert überzeugt.
Das aber bringt die Mitgesellschafter der Fonds in die Bredouille. "Wenn sie das aussitzen, verjähren ihre Ansprüche aus der Prospekthaftung des Fondsinitiators. Die Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnisnahme von Prospektfehlern läuft nach unserer Einschätzung Ende 2010 ab." Der AAA fordert von den Fondsgesellschaften deshalb einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Dem sind die Emittenten bisher nicht nachgekommen. Die meisten hätten noch nicht einmal Gesellschafterversammlungen einberufen, kritisieren Anlegerschützer.
Sollten die Fondshäuser also gegen die Finanzverwaltung vor Gericht unterliegen, hätten die Anleger keine Chance mehr, auf Prospekthaftung zu pochen. Andererseits mögen sie jetzt nicht gegen die Fondsgesellschaften vorgehen. Diese würden damit womöglich so geschwächt, dass sie Klagen gegen die Finanzbehörden nicht mehr finanzieren könnten.
Deshalb halten sich viele Anleger-Anwälte lieber an die Vermittler und Banken. Jüngst hatten sie mit einer Klage auf Beraterhaftung Erfolg. Das Oberlandesgericht München hat der Commerzbank einen Beratungsfehler aufgrund nicht ausreichender Auswertung der Wirtschaftspresse vorgeworfen. Bei Privatanleihen müssen Anleger über negative Berichterstattung bezüglich des entsprechenden Fonds informiert werden. "Zumindest für alle Anleger, die einen Medienfonds nach dem 22. Juli 2004 gezeichnet haben, dürfte diese Entscheidung Signalwirkung haben", so Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei KWAG in Bremen.
Sehr erfolgreich waren bislang Klagen gegen Banken als Vertreiber der Filmfonds wegen Kick-back-Vergütungen, die im Prospekt nicht ausgewiesen wurden. Hintergrund: Die Initiatoren von geschlossenen Fonds zahlen den Banken eine Provision für die Vermittlung der Fondsanteile. Haben Banken die Anleger über diese Vergütung nicht informiert, erklären Gerichte das Engagement von vornherein für null und nichtig.
Thomas Lippert vom Aktionsbund warnt: "Das ist kein Selbstläufer. Bisher gibt es dazu nur Einzelfallentscheidungen. Nicht jeder Anleger wird über diesen Weg aus seinem Investment rauskommen." Eine andere Möglichkeit, aus dem Engagement schadlos herauszukommen, bestehe darin, nachzuweisen, dass der Vermittler nicht ausreichend über Fondsrisiken aufgeklärt hat. Aber auch für die Beraterhaftung läuft die Verjährungsfrist Ende 2010 aus.
Noch liegen die neuen Steuerbescheide nicht in allen Fällen vor, aber laut Finanzverwaltung ist die Aberkennung der steuerlichen Verluste beschlossene Sache. Lippert empfiehlt betroffenen Anlegern, die über ausreichend liquide Mittel verfügen, zumindest die Hauptschuld, also die unverzinste Steuernachforderung, zu begleichen.
Investoren, die noch keine Post vom Finanzamt bekommen haben, sollten selbst einen Vorauszahlungsbescheid beantragen. Falls die Fondsinitiatoren aber vor Gericht Erfolg haben sollten, können sich die Nachzahler über Geld vom Fiskus freuen: Denn zu viel gezahlte Steuern erhalten sie mit 6 % Zinsen zurück. MARTIN VOLMER
Film- und Medienfonds
-Über 2 Mrd. € fordert die deutsche Finanzverwaltung von Anlegern in Medienfonds zurück.
-Denn gewährte Steuervorteile wollen die Finanzämter rückwirkend aberkennen.
-Es sollen nur noch 10 % bis 30 % der Verluste aus Filmfonds anerkannt werden – nicht mehr wie bisher bis zu 100 % der Anfangsverluste.
-Betroffene Anleger können klagen. elb