15.07.2011
Gentests an Embryonen begrenzt erlaubt
Präimplantationsdiagnostik: Für die einen ist PID die Selektion erwünschten Lebens und damit eine fatale ethische Entgleisung. Für die anderen ist sie eine Chance, um leidgeprüften Frauen eine neuerliche Totgeburt oder der Familie eine schwere Erkrankung des Kindes zu ersparen. Der Blickwinkel ist eine Frage des Gewissens und des moralischen Standpunkts. Nicht anders sahen das die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die am 7. Juli mit 326 von 620 Stimmen für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik votierten.
VDI nachrichten, Berlin, 15. 7. 11, ber
Eltern mit einer erblichen Vorbelastung für eine bestimmte schwere Erkrankung können in Zukunft eine Präimplantationsdiagnostik (PID) in Anspruch nehmen. Das setzt eine künstliche Befruchtung voraus. Der Test erfolgt am im Labor erzeugten Embryo. Dieser Embryo kann auch auf eine schwerwiegende Schädigung, die höchstwahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde, untersucht werden. Andere Zwecke der PID wie die Geschlechterwahl bleiben verboten.
Zwischen drei Gesetzentwürfen mussten die Abgeordneten sich entscheiden: dem kompletten Verbot der PID, einer begrenzten Zulassung im Fall einer erblichen Disposition auf Tot- oder Fehlgeburt und jener liberaleren Zulassung, die schließlich die Mehrheit überzeugte.
Der Abstimmung war eine vierstündige Debatte vorausgegangen, die emotional, aber keineswegs hitzig geführt wurde. Wie bei ethischen Themen üblich war der Fraktionszwang aufgehoben worden, sodass sich Vertreter verschiedener Parteien in unterschiedlichen Lagern, den PID-Gegnern und den unterschiedlichen Gruppen von PID-Befürwortern, wiederfanden.
„PID zielt auf eine Auswahl von lebenswertem und lebensunwertem Leben“ und bedeutet den „fundamentalen Paradigmenwechsel“, warnte Wolfgang Thierse (SPD). Die Menschenwürde gebiete ein Verbot, argumentierte er.
Peter Hintze (CDU) wehrte sich dagegen: „Das ist einer der schlimmsten Vorwürfe, der in der Diskussion gemacht wird, als würden Menschen, die eine PID in Betracht ziehen, nicht unsere Werte teilen. Eltern mit einer schweren Erbkrankheit lieben ihre Kinder und leiden an dem Gedanken, dass sie ein ganz schlimmes Los auf sie übertragen könnten.“ Er warb für jene Form der Zulassung, der sich letztlich die Mehrheit anschloss: „Argumente wie Dammbruch und Designerbabys schießen meilenweit an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei. Wir sind zur Hilfe aufgefordert“, appellierte der Theologe.
Doch die Gegner der PID fürchten deren unaufhaltsame Ausweitung, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die Auslese von Wunschkindern, die Missachtung der Menschenwürde und einen wachsenden sozialen Druck auf Paare mit Kinderwunsch, die PID anzuwenden. Die Befürworter verweisen auf die Erfahrungen mit der PID im Ausland, wo es zu keiner Diskriminierung gekommen sei und auch keine Designerbabys geboren würden. Sie glauben mit der PID eine Option zu eröffnen, mit der das Leid der Betroffenen gelindert werden kann.
Ihre Position stützen sie auch auf einen Wertungswiderspruch. „Nach einer Pränataldiagnostik (PND) werden jedes Jahr in Deutschland rund 3000 Föten mit einer schwerwiegenden Schädigung abgetrieben. Dies wird mit dem Schutz der Gesundheit der Mutter begründet“, erklärte Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert von der Uni Münster in der Anhörung zur PID im Gesundheitsausschuss vor einigen Wochen.
Vor dem Hintergrund des Abtreibungsrechts „ist es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar eine PID zu verbieten“, argumentierte Matthias Herdegen, Jurist an der Uni Bonn. Doch nicht alle teilten diese Auffassung. Denn vor etlichen Jahren hatte der Deutsche Bundestag die embryopathische Indikation bei Spätabtreibungen aus dem Gesetz gestrichen. Eine Schädigung des Embryos alleine darf keinen Abbruch begründen. „Die missbräuchliche Anwendung kann kein Argument für eine PID sein“, urteilte denn auch der Abgeordnete Thierse.
Die Biologin Regine Kollek von der Uni Hamburg sieht keinen Wertungswiderspruch zwischen den Abbrüchen nach PND und einem Verbot der PID: „Es handelt sich nicht um die gleiche Konfliktsituation. Im Fall der PID ist schon bei der Zeugung der Gedanke der Qualitätskontrolle handlungsleitend. Bei der PND befindet sich der Fötus im Mutterleib.“
Obwohl sich der Deutsche Bundestag nun mehrheitlich für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen hat, werden wichtige Details erst in einer Verordnung geklärt werden. So sollen Frauen sich vor einer PID einer sozialen, medizinischen und psychischen Beratung unterziehen. Bisher ist offen, wer diese Beratung anbietet, ob diese beispielsweise vom PID-Mediziner selbst durchgeführt werden kann. Der befände sich dann in einen massiven Interessenkonflikt, zumal er an jeder künstlichen Befruchtung samt PID etliche Tausend Euro verdient.
Weiterhin soll eine Ethikkommission klären, was unter „einer schweren Erkrankung“ und unter „hohem Risiko“ zu verstehen ist. Die Maximen der Kommission werden maßgeblich bestimmen, welche Paare mit Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit oder für ein Risiko auf Tot- oder Fehlgeburt eine PID in Anspruch nehmen dürfen. Denn in jedem Einzelfall muss die Genehmigung der Kommission eingeholt werden.
Im angenommenen Gesetzesantrag heißt es, dass die PID nur an zugelassenen Zentren durchgeführt werden darf. Die weit über 100 reproduktionsmedizinischen Einrichtungen in Deutschland würden gewiss gerne die PID in ihr Portfolio aufnehmen. Insofern ist es entscheidend, welche Bedingungen in der Verordnungen an eine Zulassung als PID-Zentrum geknüpft werden.
SUSANNE DONNER
So ist im Ausland die Präimplantationsdiagnostik geregelt
In vielen Ländern ist es bereits erlaubt, im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten hin zu untersuchen und dann auszuwählen.
-Dänemark: Bei einem Risiko für genetisch bedingte Krankheiten sind Tests an befruchteten Eizellen im Reagenzglas erlaubt. Seit 2004 ist die PID zulässig, um ein geeignetes Spendergeschwister für ein bereits geborenes todkrankes Kind zu erzeugen.
-Belgien: Seit 2003 gibt es hier eine gesetzliche Regelung für Embryonenforschung. Sie schränkt die PID kaum ein, verbietet aber die rein geschlechtsspezifische Auswahl von Embryonen.
-Frankreich: Die PID ist nur erlaubt, wenn dadurch schwere Gendefekte vermieden werden können, wenn ein Elternteil nachweislich eine Anomalie hat und das Paar mindestens zwei Jahre zusammenlebt.
-Großbritannien: Zur Erkennung schwerer Krankheiten oder spontan auftretender Chromosomendefekte ist die PID erlaubt. 2009 kam in London das erste Baby Großbritanniens zur Welt, bei dem mittels PID ein Brustkrebsgen ausgeschlossen wurde.
-USA: Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Selbst die Nutzung der PID zu nichtmedizinischen Zwecken wie der Wahl des Geschlechts ist weitgehend als legitim anerkannt. ber