06.01.2012

Keine Einigung auf neue Vorratsdatenspeicherung in Sicht

Datenschutz: Schwarz-Gelb hat den Dauerzwist um die verdachtsunabhängige Protokollierung elektronischer Nutzerspuren mit ins neue Jahr genommen. Nach dem Auslaufen einer Frist zur Umsetzung von EU-Vorgaben geht der Streit verschärft weiter.

VDI nachrichten, Düsseldorf, 6. 1. 12, rb

Die Auseinandersetzung zwischen Brüssel und Berlin um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten hat eine neue Stufe erreicht. Zwischen den Jahren lief eine weitere, von der EU-Kommission im Oktober gesetzte Frist zur Anpassung des nationalen Rechts aus. Ein Sprecher der Brüsseler Regierungseinrichtung erklärte im Anschluss, dass man die Bundesrepublik nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen könnte. Diesem obliege es dann, eventuell Strafzahlungen festzusetzen. Die Kommission werde sicherstellen, "dass der Bruch des EU-Rechts ein Ende hat".

Vor allem CSU-Politiker drängten die federführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), endlich einen Gesetzentwurf für eine Neuauflage der verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren vorzulegen, nachdem das Bundesverfassungsgesetz die Regelung der schwarz-roten Koalition vor bald zwei Jahren gekippt hatte. "Wer die Bevölkerung vor schwerer Kriminalität und Terror schützen will, der muss eine rechtsstaatlich einwandfreie Vorratsdatenspeicherung unterstützen", betonte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer. Nur so könne auch der "braune Sumpf" trockengelegt werden.

Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, gab Leutheusser-Schnarrenberger indirekt eine Mitschuld daran, dass schwere Verbrechen wie Kinderpornografie nicht aufgeklärt werden könnten. Der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, warnte vor "realen Sicherheitslücken". Und der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, bezeichnete die Haltung der Liberalen als "freiheitsfeindlich", da sie das Recht der Bürger auf Sicherheit gefährde.

Die Justizministerin dagegen schließt eine Rückkehr zur anlasslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten über sechs Monate trotzdem weiter aus. "Wir dürfen die Bürger nicht unter Generalverdacht stellen", konstatiert die FDP-Vizechefin. Zugleich verweist sie auf ihren Kompromissvorschlag, wonach die begehrten Informationen im Verdachtsfall auf Zuruf von Strafverfolgern gemäß dem "Quick
Freeze"-Verfahren quasi eingefroren werden sollen. Darüber hinaus plant Leutheusser-Schnarrenberger eine einwöchige Speicherung von IP-Adressen, die zur Aufdeckung der Identitäten von Surfern freigegeben werden sollen. Bürgerrechtlern im Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung geht auch dieser Ansatz zu weit.

Mit dem Zugeständnis möchte die Liberale die EU-Vorgaben zumindest teilweise umsetzen. Da die Richtlinie aus Brüssel derzeit selbst auf dem Prüfstand stehe, müsse EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström "jetzt liefern" und Änderungsvorschläge vorlegen. Vorher mache es wenig Sinn, altes EU-Recht national in Stein zu meißeln. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass insgesamt mehr als 50 Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel gegen Deutschland anhängig seien und die meisten nie zu einer Verurteilung führten. Sie würde es begrüßen, fügte sie an, wenn der EuGH die Direktive einmal grundsätzlich auf die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen zum Datenschutz in der Grundrechte-charta der EU überprüfe.

Rückendeckung erhielt Leutheusser-Schnarrenberger vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Auch er halte eine sogenannte Quick-Freeze-Plus-Lösung für ausreichend, bei der Internetverbindungsdaten ein oder zwei Wochen pauschal aufbewahrt und sonst eine Speicherung bei Verdacht eingeführt werde, sagte der Experte. Viele Telekommunikationsunternehmen hielten Protokolle, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt von wo aus telefoniert habe, ohnehin bereits über Wochen und Monate für Abrechnungs- oder Sicherheitszwecke vor.

Gegner der Vorratsdatenspeicherung betonten, dass 2010 laut Polizeistatistik 71 % aller bekannt gewordenen Internetdelikte aufgeklärt worden seien, während die Quote "auf der Straße" nur bei 55 % liege. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht hatte schon vor Längerem ergeben, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum 2003 und 2004 nur um 0,002 % durch eine generelle Protokollierung von Nutzerspuren hätte verbessert werden können.   STEFAN KREMPL

Artikelbewertung

lesenswert   nicht lesenswert

Gerne können Sie der VDI nachrichten Redaktion zu diesem Artikel einen Leserbrief schreiben. Ihr Leserbrief wird ggf. in den VDI nachrichten erscheinen, online wird er nicht veröffentlicht.

Leserbrief schreiben

Rangliste

Meinungen zum Thema aus unserem Netzwerk INGENIEUR.DE

Keine Einigung auf neue Vorratsdatenspeicherung in Sicht

Mitglieder des Netzwerkes ingenieur.de können hier ihre Meinung zu diesem Artikel veröffentlichen. Werden auch Sie kostenfrei Mitglied im Netzwerk für Ingenieure und diskutieren Sie mit. Sind Sie bereits Mitglied, melden Sie sich einfach an.

Meinung schreiben



Meinungen: 0

Extras von A - Z

VDI NACHRICHTEN AKTUELL

Eine Artikelauswahl der aktuellen Wochen-
ausgabe können Sie hier direkt online lesen:

Technik & Gesellschaft

Technik & Wirtschaft

Technik & Finanzen

Management & Karriere

Englisch für Ingenieure

Do you speak english oder darf es ein bisschen mehr sein? Englisch für Ingenieure Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihre Englischkenntnisse steht, machen Sie jetzt einfach unseren kostenfreien

Englisch-Test

Einfach mal abhängen

Spiel und Spass

Lust auf eine kleine Auszeit? Kein Problem! Nutzen Sie einfach
unser kurzweiliges Unterhaltungsportal.

Spiel & Spaß

Freitags hab ich sie in der Hand

VDI nachrichten Abo

Abonnieren auch Sie VDI nachrichten