06.05.2011
Mehr Transparenz beim Einsatz von Chemikalien
Reach: Die europäische Chemikalienverordnung Reach bringt Auskunftspflichten zu einigen für Mensch und Umwelt sehr gefährlichen Substanzen mit sich. So müssen Hersteller und Lieferanten künftig ihre Abnehmer, zum Teil aber auch die EU-Chemikalienagentur Echa über diese Inhaltsstoffe informieren. Für die Verbraucher kann sich aus dieser Auskunftspflicht in der Lieferkette mehr Transparenz beim Einkauf ergeben.
VDI nachrichten, Dortmund, 6. 5. 11, ber
Reach bringt ein Stück Transparenz in die Lieferkette: Jeder Lieferant muss Abnehmer informieren, sobald sein Produkt mehr als 0,1 % eines sogenannten Kandidatenstoffs enthält. Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), hält das für einen Quantensprung in Fragen Sicherheit.
„Das Herzstück ist die Kandidatenliste“, betonte Rothe im April auf der BAuA-Veranstaltung „Auswirkungen der Kandidatenliste: Aufwand und Nutzen“. Die Kandidatenliste enthält zurzeit 46 Stoffe und wird alle sechs Monate ergänzt. Industrieunternehmen sollten sie ernst nehmen, meinte Alexander Nies vom Bundesumweltministerium: „Die Wirtschaft sollte die gelisteten Stoffe nach Möglichkeit durch weniger bedenkliche ersetzen.“
Und sie wirkt, diese Liste. Händler wie Tchibo versuchen nur Produkte ohne solche Stoffe anzubieten. „Wir wollen uns so von anderen abheben“, erklärte Nicolai Gottschlich, bei Tchibo zuständig für Unternehmensverantwortung. Der international tätige Handelskonzern schließt dazu mit Lieferanten entsprechende Verträge ab.
Zwei weitere Pflichten gelten für Hersteller und Händler von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs enthalten:
Die EU-Chemikalienagentur Echa mussbis 1. Juni 2011 informiert werden, wenn in einem Erzeugnis jährlich mehr als 1 t eines Kandidatenstoffs vermarktet werden. Von dieser Pflicht gebe es Ausnahmen, erklärte BAuA-Fachmann Raimund Weiß. Werden etwa Mensch und Umwelt nicht belastet, da der Stoff fest in einer Legierung oder einem vernetzten Polymer eingebunden ist, muss Echa nicht benachrichtigt werden.
Hersteller, Baumärkte und andere Geschäfte müssen Verbraucher auf Anfrage informieren. Nur jede dritte Auskunft sei aber korrekt, bemängelt Jurek Vengels. Der Chemikalienfachmann des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt, richtige Auskunft zu geben. Er verweist auf Apps für Smartphones, die Barcodes lesen und dann über Produkte informieren. Zwar gebe keine App zurzeit etwas über besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe weiter, „das könne sich aber ändern“. Und falsche Daten, die in Apps oder im Internet kursieren, seien schwer zu korrigieren. Vorbildlich klärt für Vengels der Computerhersteller HP auf: Auf dessen Webseite steht etwa, dass Stromkabel mehr als 0,1 % an Phthalaten und Photopapiere mehr als 0,1 % an Borsäure enthalten.
Die EU ist sich aber uneins, worauf sich die 0,1 % beziehen. Für EU-Kommission, Echa und die meisten EU-Staaten bezieht sich die Prozentangabe auf das gesamte Erzeugnis – sei es ein Schnuller, ein Fahrrad oder ein Pkw.
Die Bundesregierung sieht das anders. „Für uns bleibt ein Erzeugnis immer ein Erzeugnis, auch wenn es in ein komplexes Erzeugnis eingebaut wird“, erklärte Nies.
Die in Deutschland für den Vollzug zuständigen Bundesländer unterstützen diese Auffassung, sagte Rosemarie Greiwe vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales. „Falsche Auskünfte sollten sanktioniert werden können“, fordert Greiwe. Die Bundesländer warten dazu auf die Sanktionsverordnung, an der die Bundesregierung arbeitet.
Die Reach-Verordnung wird in der EU also unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt. Industrievertreter hielten das auf der BAuA-Veranstaltung für bedenklich. „Klarheit wird bei einem Streitfall ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringen“, so Nies. Er glaubt, die deutsche Position vermeide Nachteile für europäische Zulieferer.
Nies gibt ein Beispiel. Eine Firma, die Fahrradgummigriffe in der EU herstellt, muss ihre Abnehmer und letztlich auch den Fahrradhersteller darüber informieren, wenn diese Griffe mehr als 0,1 % eines Weichmacheröls, das auf der Kandidatenliste steht, enthalten. Der Hersteller wiederum kann dieses Wissen dann auf Nachfrage an Verbraucher weitergeben. Wird jedoch das Fahrrad mitsamt dem Griff außerhalb der EU hergestellt, gelte diese Auskunftspflicht nach der Mehrheitsmeinung in der EU nicht, so Nies.
Industrievertreter favorisieren hingegen einen pragmatischen Umgang mit der 0,1 %-Auskunftsschwelle für Verbraucher. „Man sollte zwischen Schnullern und komplexen Erzeugnissen wie Autos unterscheiden“, sagte Timo Unger vom koreanischen Pkw-Hersteller Hyundai und Leiter der Reach-Arbeitsgruppe der weltweit sechs großen Autoherstellerverbände.
„Ein Auskunftsrecht für einen Kondensator im Innern einer Leiterplatte, der nie berührt wird, ergibt keinen Sinn – weder für den Schutz der Umwelt noch für den Menschen“, erklärte Unger.
Wichtig sei, dass Aufwand und Nutzen in einem akzeptablen Verhältnis zueinander stehen, so Unger. Er sieht daher kritisch, dass das Auskunftsrecht auch für Ersatzteile unabhängig vom Alter gilt. Pkw-Hersteller lagern Ersatzteile aber bis zu 40 Jahren, Altteilehändler teilweise noch länger. Da die chemische Zusammensetzung alter Teile in der Regel aber unbekannt ist, müssten bei Anfrage Analysen durchgeführt und dazu teilweise auch Ersatzteile zerstört werden. Unger sieht in diesem Bereich eine Lösung: Die Auskunftspflicht über einen Kandidatenstoff sollte nicht rückwirkend gelten – sondern nur für neue Produkte. RALPH AHRENS
Zulassungskandidaten
–EU-Staaten, die EU-Chemikalienagentur und die EU-Kommission schlagen zweimal im Jahr Substanzen für die Zulassung vor.
-Jede Chemikalie, die besonders besorgniserregend ist, also etwa die Fruchtbarkeit von Mensch oder Tier schädigt, kann vorgeschlagen werden.
-Diese Chemikalien sind in der „Kandidatenliste“ gelistet.
-Damit sind zwar Auskunftspflichten verbunden, eine Zulassungsliste ist es aber nicht.
-Aus der Kandidatenliste wird ausgesucht, welche Chemikalien zulassungspflichtig werden. Dabei spielt neben den Eigenschaften auch die tatsächliche Belastung von Mensch und Umwelt eine wichtige Rolle.
-Die aktuelle Liste mit den Kandidaten für die Aufnahme in die Reach-Verordnung ist auf der Website der Echa einsehbar. ra
echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_ table_en.asp