10.02.2012

Proteste gegen ACTA-Vertrag weiten sich aus

Urheberrecht: Kritiker des multilateralen Anti-Piraterieabkommens ACTA fürchten, dass der Vertrag die Verbreitung generischer Medikamente behindert. Künftig könnten bei Grenzkontrollen auch verstärkt elektronische Geräte durchsucht werden.

VDI nachrichten, Bonn, 10. 2. 12, rb

Auf einer Google-Karte dokumentieren Netzaktivisten die weltweiten Proteste gegen das multinationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement): Überall in Europa sind zahlreiche Veranstaltungen geplant. Der Schwerpunkt liegt interessanterweise in den ehemaligen Ostblockstaaten Polen, Bulgarien, Rumänien und Tschechien. Aber auch in Deutschland und Frankreich finden viele Proteste statt.

In Polen und Tschechien zeigten sie bereits Wirkung: Beide Länder haben die Ratifizierung des Abkommens vorerst ausgesetzt, um sich seine Auswirkungen auf die Bürgerrechte und den freien Informationszugang erneut näher anzusehen. Im Januar hatten beide Länder mit weiteren 20 Mitgliedstaaten das Handelsabkommen unterzeichnet. Deutschland will bald nachziehen. Insgesamt wurde der Pakt zwischen 39 Staaten ausgehandelt.

Das Vertragswerk gilt unter Experten als wenig gelungene juristische Lösung, da es auf der internationalen Ebene nicht verankert ist. Das kann zu Konflikten mit den TRIPS-Verträgen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) führen, die von der internationalen Urheberrechtsorganisation WIPO vor Jahren geschlossen wurden.

Während dort beispielsweise die Regelungen so flexibel sind, dass Entwicklungsländer generische Medikamente z. B. im Kampf gegen HIV nutzen dürfen, soll diese Freiheit nach ACTA wieder beschränkt werden. Das kritisiert der französische Abgeordnete Kader Arif, der als Verhandlungsführer im Europäischen Parlament den Vertrag bestens kennt. Er fürchtet, dass Pharmaunternehmen nun nach ACTA das Verschiffen von generischen Medikamenten in Entwicklungsländer verhindern, ja sogar ihre Vernichtung gerichtlich anordnen lassen können.

Die grüne Europaabgeordnete Ska Keller sagt: „Wann immer Grenzbehörden den Verdacht haben, ein Medikament könnte gefälscht sein, können sie die Ware beschlagnahmen.“ Sie kritisiert auch, dass die Haftbarkeit von Zulieferern erhöht wurde, was sich abschreckend auf die Produktion von Generika auswirken könnte. Arif weist auch daraufhin, dass ACTA das Konzept der Verantwortlichkeit von Internetprovidern für die von ihnen übermittelten Informationen einführt. Das EU-Recht schließt diese Verantwortlichkeit klar aus.

Doch dass ACTA auch hier Wirkung zeigen wird, ist jetzt schon zu erkennen: Die EU-Kommission will die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern verschärfen. Zwar plant die Kommission keine Blockaden entsprechender Websites, doch soll ein Warnhinweissystem errichtet werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte vergangene Woche bereits an, an einer gesetzlichen Regelung zu arbeiten, die Warnhinweise für Urheberrechtsverletzer im Internet beinhaltet. Nach Vorstellung der Kommission und des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Internetprovider Nutzerdaten dann herausgeben, wenn die Verstöße „gewerbliches Ausmaß“ erreichen. Die Kommission will hierfür eine Definition finden, damit gegen „professionelle Fälscher statt individuelle Verbraucher“ ermittelt wird.

Gleichwohl könnten Reisende künftig bei Grenzkontrollen stärkeren Kontrollen unterworfen werden. Das Abkommen sieht strafrechtliche Sanktionen gegen Personen vor, die mit gefälschten Produkten kommerziell handeln. Doch auch Personen, die auf ihren Notebooks Filme oder Musik speichern, könnten unter Verdacht geraten, fürchtet Arif, der fordert: „Es braucht eine klarere Unterscheidung zwischen normalen Bürgern und Produktfälschern, die mit gefälschten Produkten handeln. ACTA geht zu weit.“

Wie schnell Internetnutzer schon heute gegen Urheberrechte verstoßen können, erklärte die Allianz-Versicherung just zum „Safer Internet Day“: Facebook-Nutzer etwa, die einen Link posten und das automatisch vorgeschlagene Bild gleich mit veröffentlichen, verstoßen häufig gegen das Urheberrecht. Dasselbe gilt für das Verlinken von Musikclips oder Fußballtorszenen der Bundesliga. Selten besitzt ein Nutzer die Filmrechte, macht sich aber durch die Veröffentlichung zum Anbieter. Hier drohen höhere Geldbußen.   

  CHR. SCHULZKI-HADDOUTI


Das Anti-Piraterieabkommen ACTA 

-Die Verhandlungen über ACTA begannen auf Initiative der USA und Japan im Jahr 2008 mit der EU und der Schweiz. Später stießen Kanada, Australien, Jordanien, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate dazu.

-ACTA wendet sich gegen Produktpiraterie und kümmert sich um die Durchsetzung von Monopolrechten etwa bei generischen Medikamenten. Es stärkt Rechteinhaber bei zivilen Schadensersatzansprüchen. ACTA fordert eine freiwillige Zusammenarbeit zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet.

-Lange stand ACTA wegen des intransparenten Aushandlungsprozesses in der Kritik. Parlamente wurde nicht oder nur zögernd informiert. csh

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