03.02.2012

Raumlufttechnik bietet noch viel Energieeinsparpotenzial

Gebäudetechnik: Aktuell kommt nur ein sehr geringer Teil der Gebäudebetreiber seiner laut EnEV 2009 vorgeschriebenen Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach. Dabei ließen sich in diesem Bereich bereits durch geringinvestive Maßnahmen etwa 30 % Energieeinsparung realisieren.

VDI nachrichten, Frankfurt/Main, 3. 2. 12, rok

Welches Energieeinsparpotenzial bietet die Raumlufttechnik in Deutschland im Bereich der Nichtwohngebäude? Dieser Frage sind das Institut für Luft- und Kältetechnik ILK Dresden und das Büro Schiller Engineering im Auftrag des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte (RLT) nachgegangen. Das Ergebnis war ernüchternd, wie Uwe Franzke vom ILK Dresden anlässlich einer Pressekonferenz des FGK Ende Januar berichtete.

So sind laut § 12 der EnEV 2009 die Betreiber von in Gebäuden eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW zwar verpflichtet, spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme eine energetische Inspektion durchführen zu lassen, doch führte die Untersuchung laut Franzke zu der Einschätzung, dass nur ein sehr geringer Teil der Gebäudebetreiber seiner Inspektionspflicht nachkommt. „Es wird davon ausgegangen, dass zum Stichtag 1. Oktober 2011 weniger als 2 % der durch den § 12 betroffenen Anlagen einer Inspektion unterzogen wurden. Instrumente auf Länderebene zu Kontrolle und Vollzug der Verordnung greifen bisher nicht.“ Dabei biete dieser Bereich erhebliche Potenziale für energetische Einsparungen, ob durch breiteren Einsatz der Wärmerückgewinnung oder durch vollständige Durchdringung der Drehzahlregelung der Ventilatoren und Pumpen.

Das Ergebnis hat man bereits der Politik präsentiert und dabei große Überraschung erzeugt, erklärte Franzke: „Diese hat Gesetze und Verordnungen verabschiedet, sich aber nicht um die Umsetzung gekümmert.“ Und auch FGK-Geschäftsführer Günther Mertz unterstrich: „Die Notwendigkeit einer energetischen Inspektion ist spätestens nach der Studie erkannt. Wir haben der Politik dargelegt, dass man mit dem geltenden Ordnungsrecht und fehlenden Vollzugsinstrumentarien nicht weiterkommt. Jetzt muss Überzeugungsarbeit geleistet werden, die Energieeinsparpotenziale müssen verdeutlicht werden.“

Bei der Frage nach dem Energieeinsparpotenzial, das sich durch die energetische Inspektion erschließen ließe, wenn sie denn gemacht würde, konzentrierte man sich auf den Gebäudebestand im Büro- und Verwaltungsbereich, Krankenhäuser und wissenschaftliche Einrichtungen. Es wurde herausgefunden, dass die mittlere Lebensdauer der RLT-Anlagen im Wesentlichen mit dem Alter der Gebäude verknüpft ist, so Franzke. Dadurch liege das Alter häufig bei 40 bis 50 Jahren. Im Mittelwert, unter Berücksichtigung der neu gebauten Anlagen, ergebe sich eine mittlere Lebensdauer der RLT-Geräte von 20 Jahren.

„Geht man von einem mittleren Zuluftvolumenstrom von 7500 m³/h aus, dann reden wir davon, dass in Deutschland im Bereich der Nichtwohngebäude mindestens 4 Mrd. m³ Luft pro Stunde von RLT-Anlagen bewegt werden“, berichtet Franzke. Dabei entfielen etwa 2,3 Mrd. m³/h auf die Segmente außerhalb der Industrie und landwirtschaftlichen Gebäuden.

Als Ergebnis einer energetischen Inspektion auf dem Gebiet der geringinvestiven Maßnahmen (d. h., durch einfache Veränderungen im laufenden Betrieb – wie Betriebsoptimierung, Drosselungen oder Fehlerbeseitigungen) lassen sich etwa 30 % Energie einsparen (jeweils Strom und Wärme). Potenziale liegen besonders im breiteren Einsatz der Wärmerückgewinnung, vor allen Dingen aber in einer vollständigen Durchdringung der Drehzahlregelung für Ventilatoren und auch für Pumpen. „Im Bereich der elektrischen Energie besteht ein Einsparpotenzial von etwa 3,67 TWh“, konstatierte Franzke. „Würde ein vollständiger Austausch der Wärmerückgewinnungsgeräte auf den heute möglichen Standard erfolgen, so könnten wir etwa 15 TWh Heizenergie zusätzlich einsparen.“ R. DONNERBAUER


Energetische Inspektion von Klimaanlagen 

-Die EnEV 2009 fordert in § 12 die „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ von Betreibern in Gebäuden eingebauter Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW und die Prüfung sowohl der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, als auch der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes.

-Dazu gehört zum einen die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten und zum anderen die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen.

-Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen. Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu unterziehen. RD

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