02.12.2011
Staatstrojaner-Affäre schwelt
Datenschutz:
Nach und nach werden immer mehr Details über den mutmaßlich rechtswidrigen Einsatz von Internet-Abhörsoftware seitens Bundes- und Länderbehörden bekannt. Die Bundesregierung steht mit der Aufklärung der Affäre noch am Anfang.
VDI nachrichten, Düsseldorf, 2. 12. 11, pek
Noch im Oktober hatte das Bundeskriminalamt (BKA) behauptet, es nutze keine Spionagesoftware von Sicherheits- und Kommunikationslösungsanbieter Digitask. Jetzt wurde bekannt, dass das BKA sogar eine internationale Arbeitsgruppe namens "Remote Forensic Software User Group" eingerichtet hat.
Pikant: Ursprünglich hieß die Gruppe "DigiTask User Group". Das teilte Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Innenministeriums, auf eine mündliche Anfrage der Bundesfraktion der Linken mit.
Digitask hatte dem BKA für rund 200 000 € eine jährliche Generallizenz gewährt. Neun Maßnahmen sowie ein Test schlugen mit weiteren 94 000 € zu Buche. Das Zollfahndungsamt bezahlte 119 000 € für seinen Trojaner. Den Quelltext konnten die Behörden nicht einsehen, da dieser als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gehandelt wurde. Dies ist die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei zu entnehmen, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde.
Dabei stellte sich heraus, dass die Fahnder auch dubiose Methoden in Augenschein nahmen: 500 € wurden für "Teststellung" an "Gamma Group/Elamann" bezahlt. Hier wurde offenbar eine Überwachungssoftware angesehen, die über eine Sicherheitslücke der iTunes-Software eingeschleust werden kann.
In der Schweiz wurde die Schnüffelsoftware sowohl vom Bund wie auch von mehreren Kantonen eingesetzt. Bislang ist der Einsatz von Staatstrojanern gesetzlich nicht geregelt. Das will nun der Bundesrat nachholen, da "der Einsatz von Staatstrojanern einen schweren Grundrechtseingriff darstellt", so eine Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz offen, wie verhindert werden kann, dass die Programme mehr als das von einem Richter Erlaubte können. Rechtsanwalt Thomas Stadler stellte in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gegen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und den Präsidenten des Bayerischen LKA, Peter Dathe. Grund ist, dass die Staatsanwaltschaft erklärt, dass eine Entscheidung im Landshut-Verfahren eine Einzelfallentscheidung sei. In dem Verfahren hatte das Gericht die Anfertigung und Übermittlung von Screenshots als rechtswidrig festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft vermisst noch immer eine obergerichtliche Entscheidung. Das heißt, dass nach ihrer Ansicht in künftigen Ermittlungen wieder Screenshots angefertigt werden könnten. Laut Stadler müsste die Staatsanwaltschaft jedoch auch ohne formelle Rechtsgrundlage in jedem Fall den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen.
Allerdings lehnte die Staatsanwaltschaft München ab, ein Ermittlungsverfahren gegen Herrmann und Dathe einzuleiten. Die bayerische Piratenpartei sieht darin eine "politisch gesteuerte" Strafverfolgung und will daher beim Generalstaatsanwalt Sachaufsichtsbeschwerde einlegen.
Nach Ansicht von Experten zeige sich, dass die Staatstrojaner-Affäre von einer Klärung noch weit entfernt ist. Auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei antwortete die Bundesregierung nur ausweichend. Chaos Computer Club (CCC)-Sprecher Dirk Engling sagte Spiegel Online, dass dies den "Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz und mangelnder Kontrolle" nur bestätige. So gab die Bundesregierung zu, dass man über keine eigenen Erkenntnisse darüber verfüge, ob Länderbehörden die vom CCC untersuchte Software eingesetzt haben.
Noch Anfang Oktober hatte die Bundesregierung in Hinblick auf die bayerische Trojanersoftware behauptet, dass die Bundesbehörden eine ganz andere Software einsetzen würden. Durch die Antwort wurde bekannt, dass nicht nur das Bundeskriminalamt und das Zollfahndungsamt, sondern auch das Bundesamt für Verfassungsschutz den Staatstrojaner von Digitask einsetzte.
CHR. SCHULZKI-HADDOUTI