17.02.2012

Streit um Schlupflöcher bei Patenten auf Leben erreicht EU

Biopatente: Wem gehören Pflanzen und Tiere? Das Europäische Patentamt (EPA) hat in der Vergangenheit immer wieder Patente auf Pflanzen, Tiere und aus ihnen gewonnene Lebensmittel vergeben. Der Deutsche Bundestag forderte kürzlich einstimmig die Bundesregierung auf, das zu ändern. Auch im EU-Parlament hat die Diskussion jetzt begonnen.

VDI nachrichten, Brüssel, 17. 2. 12, ber

Die Forderung des Deutschen Bundestags ist einfach und klar: Auf konventionelle Züchtungsverfahren, auf damit gezüchtete Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte soll es kein Patent geben. Das Problem: Weder Bundestag noch Regierung entscheiden darüber. Es ist das Europäische Patentamt (EPA) in München, das die Biopatentrichtlinie auslegt – und über mögliche Gesetzesänderungen wird in Brüssel entschieden.

EU-Parlamentarier der CDU/CSU, der SPD und der Grünen trugen die Diskussion daher nach Europa und luden kürzlich zum Hearing „Patents on Plants and Animals“.

„Die EU-Biopatentrichtlinie von 1998 sollte an sich Patente auf Pflanzen und Tiere verbieten“, erinnert sich Evelyne Gebhardt, SPD-Abgeordnete im EU-Parlament.

„Das Patentrecht wurde und wird aber missbraucht“, ergänzt Christoph Then, Patentberater von Greenpeace. Die Verbote seien so formuliert, dass man sie umgehen kann. Firmenjuristen hätten die Kunst entwickelt, Züchtungen als technische Lehre darzustellen. So habe das EPA seit 1990 ca. 100 Patente auf konventionelle Pflanzenzüchtungen erteilt.

Ein Beispiel: Die britische Biotech-Firma BioScience erhielt 2002 ein EPA-Patent auf Brokkoli mit mehr Senfölen, die gegen Krebs vorbeugen sollen. Patentiert wurden Kreuzung und Selektion der Pflanze, unterstützt von Verfahren wie der Analyse der Inhaltsstoffe oder einer Genanalyse ebenfalls patentiert wurden das Gemüse und das Saatgut.

„Gängige Züchtungsverfahren werden mit technischen Elementen wie einer trivialen Genomanalyse garniert, um dann von Erfindung sprechen zu können“, kritisiert Then. Es gehe letztlich um Monopolansprüche auf die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion.

Brokkoli ist kein Einzelfall. Ähnliche Patente gibt es auf Melonen, Gurken, Tomaten oder Kresse. Der US-Konzern Monsanto will sich sogar Fleisch von Tieren patentieren lassen, die mit gentechnisch verändertem Soja gefüttert wurden.

Wem also sollen die Lebensmittel gehören? Auf dem Hearing forderten Politiker, Landwirte, Umweltschützer und das Hilfswerk Misereor, dass keine Firma per Patent den Zugang zur Pflanze behindern darf.

Auch Lebensmittelhersteller sind daran interessiert. So finanzierte der Schokoriegelhersteller Mars – gemeinsam mit IBM und dem US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums – die Entschlüsselung der Erbsubstanz des Kakaos. Die Daten wurden 2011 veröffentlicht.

Mars zeigt damit eine soziale Einstellung. „Die Ergebnisse sollen den rund 6,5 Mio. Kakaobauern zugutekommen“, so Ingmar Stresse, Direktor für Globale Programme und Partnerschaften bei Mars. Das Unternehmen hat aber auch Eigeninteressen. „Wir haben jetzt wie alle anderen Lebensmittelhersteller langfristig Zugang zu neu gezüchteten Kakaosorten.“ Forscher und Bauern sollen so Bäume züchten, die ertragreicher sind, geschmacklich attraktivere Bohnen bilden, sich besser gegen Krankheiten wehren oder auf den Klimawandel einstellen können.

„Gentechnisch veränderte Kakaobäume sind kein Ziel“, sagt Stresse.

Widerspruch gegen Patente auf Pflanzen regte sich schon vor Jahren. 2004 hatte Unilever ein EPA-Patent auf wasserarme Tomaten, die sich gut für Ketchup und Soßen eignen, angefochten. Unilevers Argumentation: Die Forscher hätten überwiegend biologische Methoden genutzt. Die Große Beschwerdekammer des Patentamts folgte dem Gedankengang und entschied 2010, konventionelle Züchtungsverfahren seien nicht patentierbar. Trotzdem herrsche Unklarheit, erklärt Then. Die Patente auf Tomate und Brokkoli hängen in der Schwebe. Die Große Beschwerdekammer muss noch einmal urteilen.

Das Tomaten-Beispiel zeige, so die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), dass das System der Biopatente, mit der Möglichkeit Patente anzufechten, funktioniere. Geschäftsführer Ricardo Gent: „Der zeitlich befristete Schutz geistigen Eigentums durch Patente ist ein hohes Gut, um Investitionen wieder einzuspielen.“ Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sehe keinen Änderungsbedarf.

Anders der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP): „Züchter müssen auf Vorleistungen anderer Züchter aufbauen können“, sagt Geschäftsführer Carl-Stefan Schäfer. Während das Sortenschutzrecht aber erlaubt, eine Sorte ungefragt weiterzuentwickeln, können Patentinhaber die Nutzung einer Pflanze verbieten.

Das Patentrecht droht also das Sortenschutzrecht auszuhebeln. Dabei gebe es eine klare Grenzziehung. „Das Patentrecht muss enden, wo das Sortenrecht beginnt: bei der konventionellen Züchtung“, fordert Schäfer. Er hofft, die EPA verbiete generell Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und deren Produkte.

Der BDP findet Unterstützung bei Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Sie will, dass die Züchtung nicht behindert und die Vielfalt genetischer Ressourcen nicht eingeengt wird. Das schließt eine Änderung der Biopatentrichtlinie ein – und hier kann wieder politischer Druck aus dem Bundestag und dem EU-Parlament helfen. RALPH H. AHRENS

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