20.07.2012

Versicherungen: Ende Dezember gilt Unisex

Versicherungen: Ab dem 21. Dezember müssen Versicherer geschlechtsneutrale Tarife anbieten. Das verteuert den Schutz. Wer ohnehin eine Police benötigt, sollte jetzt zugreifen. Aber nicht immer lohnt der Abschluss.

VDI nachrichten, Düsseldorf, 20. 7. 12, ps

In der Versicherungsbranche herrscht Schlussverkauf. Der Grund: Die Einführung sogenannter Unisex-Tarife. Ab dem 21. Dezember dürfen die Versicherer bei der Beitragskalkulation nicht mehr zwischen Frauen und Männern unterscheiden. Das heißt, gleiche Leistung zum gleichen Preis für beide Geschlechter.

Das verlangt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. März 2011. Bestehende Verträge sind nicht betroffen. Neuverträge aber dürften für die Versicherten teurer werden.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Hinweis auf eine Studie der Beratungsgesellschaft Oxera berichtet, werden sich – je nach Produkt – „die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen.“ Erfahrungen aus den Niederlanden und Belgien zeigten zudem, dass Unisex-Tarife den Versicherungsschutz insgesamt für beide Geschlechter verteuern. Bei Bedarf, könnte sich ein rechtzeitiger Abschluss also durchaus lohnen.

Unisex-Tarife verlangte der Gesetzgeber bisher nur bei Riesterverträgen. Bei allen anderen Produkten berücksichtigen die Versicherer die statistisch unterschiedlichen Risiken bei beiden Geschlechtern zur Bestimmung der Beitragshöhe.

So haben Frauen laut Statistik eine höhere Lebenserwartung als Männer. Dies bedeutet in der Lebensversicherung, dass die private Rente, die Basisrente sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung für Männer bisher in aller Regel günstiger als für Frauen sind.

Der Grund ist klar: Weil Männer statistisch gesehen früher sterben als Frauen, erhalten sie vom Versicherer auch nicht so lange eine lebenslange Rente wie Frauen. Diesen kalkulatorischen Vorteil gibt der Versicherer an seine männlichen Kunden in Form niedrigerer Beiträge weiter.

Umgekehrt schneiden Frauen bisher bei der Kapital- und bei der Risikolebensversicherung besser ab. Hier gilt: Weil Frauen länger leben, tritt der für Versicherer kostspielige Todesfall während der Vertragslaufzeit relativ selten ein.

In Zukunft müssen die unterschiedlichen Tarife für Frauen und Männer zu einem einheitlichen Tarif verbunden werden. Laut GDV werden dabei „die Beiträge von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt“.

Allerdings wissen die Versicherer nicht, welchen Anteil die Geschlechter an ihrem Neugeschäft haben werden. Diese Unsicherheit erhöht ihr Risiko. Zum Ausgleich kalkulieren die Versicherer einen zusätzlichen Sicherheitspuffer ein.

Im Ergebnis, so der GDV, könnten in der privaten Rentenversicherung für Männer die Leistungen im Schnitt um 5 % niedriger ausfallen. Oder die Beiträge steigen direkt 5 %.

Für Frauen wiederum werde es in der Risikolebensversicherung deutlich teurer – hier seien Beitragserhöhungen um mindestens 30 % zu erwarten. Auch in der Kfz-Versicherung müssten junge Frauen mit Mehrkosten von mindestens 11 % rechnen.

Die genannten Zahlen sind aber nur Erfahrungs- und Durchschnittswerte. Die genauen Konsequenzen sind für Versicherungsnehmer noch unklar. Denn Richtung und Höhe der Tarifänderungen hängen auch von der Intensität des Wettbewerbs in der jeweiligen Produktsparte ab. Eine Rolle spielen auch Unternehmensstrategie und Kundenstruktur der Versicherer.

In der prozentualen Darstellung erscheinen die möglichen Beitragserhöhungen gravierend. Bedenken sollten Verbraucher aber, dass beispielsweise eine Risikolebensversicherung mit einer Todesfallleistung von 100 000 € und zwanzig Jahren Laufzeit für eine 30-jährige Frau oft nur zwischen 50 € und 70 € im Jahr kostet. Ein neuer Unisex-Tarif wird dann also vielleicht 20 € teurer pro Jahr.

Generell erwarten die Versicherungs- und Finanzmathematiker, die sich in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) zusammengeschlossen haben, „bei reinen Risikoversicherungen keine spürbaren Auswirkungen auf das Kaufverhalten der Kunden“. Der Grund: Die Prämien seien im Vergleich zur Versicherungssumme relativ niedrig. Auch bei der mit oft 60 € bis 120 € pro Monat relativ teuren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) werde sich das Verhalten der Kunden nicht wesentlich ändern.

„Unisex-Tarife werden bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mäßige Preisveränderungen gegenüber den angebotenen Produkten aufweisen“, so die DAV. Ein Grund hierfür ist der lebhafte Wettbewerb unter den Versicherern gerade im Bereich BU.

Spürbar größere Veränderungen könnte es aber in der privaten Krankenversicherung (PKV) geben. Männer müssen in Zukunft wohl höhere Beiträge zahlen. Weil die Beiträge in der PKV mehrere 100 € monatlich betragen, führt selbst eine kleinere prozentuale Erhöhung langfristig zu einer deutlichen Mehrbelastung.

Männer, die sich privat versichern lassen wollen, können sich also jetzt noch die günstigen Tarife sichern. Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV sollte aber immer gut überlegt sein. Kinder z. B. sind in der GKV kostenlos mitversichert. Für Familien ist daher die gesetzliche Absicherung plus eventuelle private Zusatzversicherungen meist die bessere Wahl.

Für Frauen wiederum sind in der PKV die neuen Unisex-Tarife vermutlich etwas günstiger. Auf die niedrigeren Tarife zu warten, ist aber riskant: Wenn zwischenzeitlich eine schwere Erkrankung auftritt, fallen später Risikoaufschläge an oder müssen Ausschlüsse vom Versicherungsschutz hingenommen werden. Analoges gilt für die private Pflegezusatzversicherung.

Fazit: Je nach Produkt wird die Einführung von Unisex-Tarifen die Beiträge mal für Frauen, mal für Männer verteuern (siehe Tabelle). Deutlich günstiger wird es wohl kaum. Wer noch Lücken im Versicherungsschutz hat, kann diese jetzt noch zu relativ günstigen Preisen schließen. Auf lange Sicht lohnt sich dies etwa für Männer bei der privaten Krankenversicherung.

 STEFAN TERLIESNER


Tipp: Auf die Günstiger-Prüfung achten 

-Einige Versicherer bieten bei einem Vertragsabschluss vor dem 21. Dezember 2012 eine sogenannte Günstiger-Prüfung an. Das heißt, der Versicherungsnehmer kann innerhalb einer bestimmten Frist problemlos in den neuen Unisex-Tarif wechseln, falls dieser für ihn vorteilhaft ist.

-Diese Möglichkeit sollten sich Versicherungsnehmer vom Versicherer schriftlich garantieren lassen. Auch sollte der Versicherer den Versicherungsnehmer automatisch über einen günstigeren Unisex-Tarif informieren.

-Vorsichtshalber fragen Versicherungsnehmer kurz vor Ablauf der Frist beim Versicherer nach, ob die vereinbarten Leistungen günstiger zu bekommen sind. st

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