27.01.2012

Zu viel Bürokratie schadet dem Gütesiegel "Made in Germany"

Kennzeichnung: Das Erfolgslabel „Made in Germany“ bleibt unangetastet, auch wenn vergangene Woche EU-Planungen laut wurden, die Vergabe des Siegels an strengere Vorgaben zu knüpfen. Denn die Reaktionen von deutschen Unternehmen und Industrieverbänden sind heftig: Viele fürchten eine überbordende EU-Bürokratie, sollte es in absehbarer Zeit doch noch zu Modifizierungen am Qualitätssiegel kommen.

VDI nachrichten, Frankfurt, 27. 1. 12, kip

In der Diskussion um die Kennzeichnung von Produkten mit dem Gütesiegel „Made in Germany“ werden nach Auffassung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Frankfurt, zwei Rechtsgebiete unzulässig vermischt. Wie Friedrich Wagner von der VDMA-Abteilung Außenwirtschaft mitteilte, bewege man sich mit dem Prädikat „Made in Germany“ im Bereich des Wettbewerbsrechts, wo es beispielsweise um Irreführung gehe.

Nicht zu vergleichen sei das Gütesiegel mit dem Ausweis des „nichtpräferenziellen“ Ursprungs, einem Begriff aus dem Warenursprungsrecht. „Um diesen zoll- und steuerrelevanten Herkunftsnachweis, der im Ursprungsland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird, kann es dem EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta eigentlich nur gehen, wenn er das Warenursprungsrecht ändern will“, hob Wagner hervor.

Nach heutigem Recht sei ein Ursprungsland dasjenige Land, in dem die Ware ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung erhält. Doch wolle die EU hinter diese Generalregel produktspezifische Regeln packen: Man könne etwa bei Maschinenbauerzeugnissen nur dann noch „Ursprungsland Deutschland“ sagen, wenn sie nicht mehr als 45 % Auslandsbauteile enthielten. Für Produkte anderer Branchen könnten jedoch auch andere Bestimmungen gelten.

Der VDMA-Exportfachmann beklagte den Aufwand, wenn für jedes Produkt eigene Regeln aufgestellt werden sollten und deren Einhaltung die Industrie- und Handelskammern (IHKs) vor Erteilung eines Ursprungszeugnisses prüfen müssten. „Diese geplante Neuregelung des nichtpräferenziellen Ursprungs ist für uns eine Katastrophe“, so Wagner, „ein bürokratisches Monster, das da aufgebaut wird.“ Nach etwa zweijähriger Diskussion ohne Berücksichtigung berechtigter Einwände erwarte der VDMA nun, dass die EU-Kommission sich doch noch einmal Gedanken über ihre Bestrebungen macht. „Wir hoffen inständig, dass das nicht kommt, weil diese Arbeit nicht zu schaffen wäre“, kommentierte Wagner die potenziellen Regelungen.

Würden die angesprochenen Maßnahmen Realität, müssten die IHKs beim Ausstellen von Ursprungszeugnissen jedes Mal eine Art Kalkulation prüfen, die von den Unternehmen vorzulegen wäre. Dabei müssten die Unternehmen Nachweise erbringen, woher sie ihre Vormaterialien bezogen haben. „Das können die IHKs überhaupt nicht schaffen“, so Wagner. Es wäre nicht machbar, weil auch die Produktvielfalt überhaupt nicht in den Griff zu bekommen sei.

Auf den Maschinen- und Anlagenbau bezogen malte der VDMA-Experte ein ärgerliches Szenario: Da werde es im schlimmsten Fall wieder „bürokratische Monster“ an Nachweisdokumenten geben, auf denen die Lieferungen von Komponenten durch die europäischen oder deutschen Lieferanten schriftlich zu bestätigen seien. Problematisch ist für den VDMA-Experten nicht zuletzt, dass die großen Hersteller von Komponenten – etwa von Antrieben – zahlreiche in- und ausländische Produktionsstätten haben. Solche zusätzliche Bürokratie sei von den Unternehmen einfach nicht handzuhaben. Vielleicht müsse man sogar getrennte Lagerplätze führen, wenn die geplanten Änderungen im Warenursprungsrecht umgesetzt würden.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) in Frankfurt verwahrt sich gegen die Pläne der EU-Kommission, wobei sie energisch gegen eine Mindestquote von 45 % für die Anteile deutscher Wertstoffe am Endprodukt Stellung bezieht. Zur Verteidigung der bisherigen „Made in Germany“-Regelung führte DGQ-Präsident Jürgen Varwig an: „Als Faustregel gilt, dass neben der Endproduktion eines Herstellprozesses auch die Verantwortung für ein Produkt oder eine Dienstleistung in Deutschland liegt.“ Martin Kapp, Vorsitzender des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW), Frankfurt, bekräftigte diese Einschätzung aus seiner Sicht: „Die Werkzeugmaschinenindustrie repräsentiert technische Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Qualität made in Germany vorbildlich. Wir sehen hier ein Gütesiegel, das unseren Exporterfolg unterstützt. Deshalb plädieren wir nachdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung.“ Nach dem Zollgesetz sei das Herkunftsland entscheidend, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftliche Bearbeitung stattgefunden hat. Das habe sich bewährt und sei international anerkannt.

Bei den Maschinenbauunternehmen selbst ist die Bandbreite der Meinungen groß. Bei Gildemeister, Bielefeld, wird eingeräumt, dass das Unternehmen von einer eventuellen Neuregelung des „Made in Germany“ tangiert wäre. Deshalb schließt sich Gildemeister der Position des VDMA hundertprozentig an. Die Demag Cranes AG, Düsseldorf, fühlt sich dagegen nicht betroffen. Wie Britta Heyn, Managerin Konzernkommunikation, mitteilte, stammt nur ein Produktanteil von weniger als 30 % aus dem Ausland, und deshalb sei für das Unternehmen eine mögliche neue Regelung für „Made in Germany“ so gut wie die alte.

Eine positive Seite kann Dietmar Hermle, Vorstandssprecher der Maschinenfabrik Berthold Hermle, Gosheim, dem EU-Vorstoß abgewinnen. Zwar würde die Änderung der Voraussetzungen für das Gütesiegel „Made in Germany“ das Unternehmen Hermle aufgrund seiner Strategie nicht berühren – die geplanten Vorgaben würden ohnehin bei weitem übertroffen. Doch Dietmar Hermle stellte klar: „Auch wenn ich die Regulierungswut der EU-Kommission grundsätzlich ablehne, könnte es in diesem Fall die deutschen Zulieferer des Maschinenbaus stärken und das seit Jahrzehnten attraktive Gütesiegel aufgrund der geforderten präzisen Nachweispflichten noch an Attraktivität gewinnen.“ ULRICH W. SCHAMARI

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