Einstellung einer Anbieterpräsentation Einstellung von Einträgen in den Veranstaltungskalender
1.1 Der VDI Verlag stellt dem Bildungsanbieter auf der ingacademy.de-Unternehmensdatenbank Web-Space für die Einstellung der Anbieterpräsentationzur Verfügung.
1.2 Der Bildungsanbieter erhält vom VDI Verlag bei Bedarf über einen Benutzernamen und ein Passwort Zugang zu dem CMS, mit dem er die Daten jederzeit eigenständig aktualisieren kann.
1.3 Der Bildungsanbieter hat die Möglichkeit, seine aktuelle Anbieterpräsentation mit seinen Leistungen einzustellen. Das Leistungsangebot umfasst ausschließlich Angaben im Rahmen der ingacademy.de-Eingabemasken.
1.4 Bestellungen des Leistungspaketes werden vom VDI Verlag durch das vorgehaltene jeweilige Auftragsformular schriftlich entgegengenommen. Das Risiko einer nicht aufklärbaren fehlerhaften Übermittlung liegt beim Bildungsanbieter.
1.5 Alle Angebote sind freibleibend. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine schriftliche Auftragsbestätigung des VDI Verlages erforderlich. Diese wird durch Freischaltung des Passwortes und des Benutzernamens und/oder Rechnungsstellung bzw. Einzug des Betrages ersetzt.
1.6 Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung behält sich der VDI Verlag ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor. Er verpflichtet sich, hierüber den Anbieter unverzüglich zu informieren und eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
2.1 Der Anbieter räumt dem VDI Verlag insbesondere das Online-, Zugriffs-, Übertragungsrecht sowie das Recht zur Verfügungsstellung auf Abruf, das Senderecht, das Vervielfältigungsrecht- und Verbreitungsrecht und das Archivierungs- und Datenbankrecht ein.
2.2 Die Rechtseinräumung gilt für die Dauer der jeweiligen Vereinbarung gemäß Leistungspaket.
2.3 Der VDI Verlag ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, wenn diese durch den VDI Verlag mit der Gestaltung bzw. Durchführung von ingacademy.de beauftragt sind.
3.1 Der Anbieter garantiert, über die durch diesen Vertrag dem VDI Verlag eingeräumten Rechte, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt zu sein. Der Anbieter gewährleistet weiterhin, dass Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Rechte durch eine vertragsgemäße Auswertung der Inhalte nicht verletzt werden und trägt alleine die Verantwortung für seine Inhalte.
3.2 Der Anbieter stellt den VDI Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung der Inhalte oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtung des Anbieters gemäß Ziffer 3.1 erhoben werden sollten.
4.1 Es gelten die online unter www.vdi-nachrichten.com/mediadaten/ingacademy veröffentlichten Preise.
4.2 Der Anbieter kann nach Rechnungsstellung den Betrag überweisen oder per Lastschrift-Verfahren zahlen und mit dem Auftragsformular eine Einzugsermächtigung erteilen.
4.3 Mit der Zusendung des unterzeichneten Auftragsformulars durch den Anbieter oder der persönlichen Zugangsdaten für ingacademy.de durch den VDI Verlag gemäß Ziffer 1.5 wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Die Rechnungsstellung kann mit gleicher oder gesonderter Post erfolgen.
5.1 Der VDI Verlag betreibt seinen Internetdienst mit größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch ist es möglich, dass das Online-Angebot zeitweilig ausfällt oder ein Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken aus technischen Gründen nicht möglich ist. Hierfür übernimmt der VDI Verlag ebenso wenig die Gewähr wie für die Brauchbarkeit der abgerufenen Daten für die Nutzer.
5.2 Keine Gewährleistung vom VDI Verlag begründen unerhebliche Beeinträchtigungen bei der Recherche, beim Datenabruf oder bezüglich des Inhalts der Daten (z.B. Schreibfehler), die den Gebrauch der Datenbank nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.3 Der VDI Verlag wird wesentliche Störungen und Fehler der Inhalte und Funktionen der Datenbank unverzüglich und unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Zeit beseitigen.
5.4 Der VDI Verlag kann Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen. Schlagen diese fehl, ist der Bildungsanbieter berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dauernd zu erbringende Leistungen betroffen sind. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 6. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, z.B. Vertragskosten, Aufwendungsersatz und Schadensersatz für anfänglich
Die Vertragspartner leisten einander Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, - bei Vorsatz in voller Höhe; - bei grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; - in allen anderen Fällen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für typische und vorhersehbare Schäden, insgesamt beschränkt auf den Höchstbetrag des Rechnungsbetrages für den Zeitraum eines Jahres.
7.1 Dieser Vertrag tritt mit Zusendung des jeweiligen Auftragsformulars durch den Anbieter in Kraft (Vertragsabschluss). Er gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils abgeschlossenen Leistungsumfangs. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um die Dauer des einmal beauftragten Leistungsumfanges, so der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf von den Vertragspartnern gekündigt wird.
7.2 Der VDI Verlag kann diesen Vertrag bei Nichterfüllung von wesentlichen Vertragspflichten des Bildungsanbieter außerordentlich und fristlos kündigen. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Bildungsanbieter den Qualitätsstandard von ingacademy.de, z.B. durch nachhaltig fehlende Aktualität und Lückenhaftigkeit der Angaben in der Anbieterpräsentation gefährdet.
7.3 Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Einstellung von ingacademy.de notwendig wird. In diesem Fall endet die Vergütungsverpflichtung des Teilnehmers. Eine im Verhältnis zur Laufzeit zuviel gezahlte Vergütung wird erstattet.
7.4 Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform und ist innerhalb der ersten 14 Tage nach Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen möglich.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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