Richtlinien 16. Sep 2021 Von Saskia Schöfer und Frank Magdans

Denkmalschutz: Kulturelles Erbe erhalten

Die Richtlinienreihe VDI/WTA 3817 unterstützt Denkmalpfleger und Restauratorinnen beim Umgang mit schützenswerter Bausubstanz.

Steinerne Geschichte: Das Marburger Schloss ist als ehemaliger Sitz der Landgrafschaft Hessen von großem bauhistorischem Interesse.
Foto: Frank Magdans

Was wäre eine Stadtführung ohne historische Gebäude? Zweifellos recht öde. Umso besser, dass sich Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure mit dem Erhalt vorhandener Bausubstanz beschäftigen. Hierbei gilt es, moderne Nutzungsanforderungen mit den Vor- und Nachteilen eines Altbaus in Einklang zu bringen.

Handelt es sich bei dem Altbau darüber hinaus um ein Baudenkmal, ist ein besonders sensibler Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz notwendig. Denn Baudenkmale sind ebenso vielfältig wie die allgemeine gebaute Umwelt: Das Spektrum reicht von Sonderbauten wie Kirchen und Schlösser oder Bauten für die Industrie bis hin zu Wohnbauten in unterschiedlichsten Bauweisen und aus verschiedenen Bauzeiten.

Baudenkmale sollten eine bauliche Epoche repräsentieren

Baudenkmale müssen nicht unbedingt jedem Geschmack entsprechen oder „schön“ wirken. Sie sollten vielmehr eine bauliche Epoche repräsentieren und die Architektursprache der Zeit anschaulich vermitteln. Oft bedarf es eines Abstandes von einer Generation bis die Allgemeinheit die Qualitäten der neueren Baustile wertschätzen lernt.

Studiengänge im Bereich der Denkmalpflege und die praktische Ausbildung zum Restaurator oder zur Restauratorin vermitteln Sonderkenntnisse. Diese dienen der denkmalgerechten Umsetzung von Baumaßnahmen in geschützter Bausubstanz.

Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz

Auch im Bereich der Energieeffizienz nehmen sich besondere Förderprogramme und die Fortbildung zum Energieberater im Baudenkmal der besonderen Thematik an.

Immer wieder stehen aber viele Baufachleute vor der Herausforderung der ganzheitlichen Umsetzung im Planungs- und Bauablauf sowie bei Fragen der Gewährleistung.

An dieser Stelle setzt die im Gründruck erschienene, neue Richtlinienreihe VDI/WTA 3817 mit dem Titel „Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude“ an: Sie unterstützt beim Umgang mit schützenswerter Bausubstanz und räumt mit dem unbegründeten Vorurteil auf, dass in denkmalwerten Gebäuden nichts verändert werden darf und sie nicht mit heutigen Standards nutzbar seien.

Darüber hinaus stellt unser gebautes kulturelles Erbe wegen seiner langen Lebenszeit, seiner Restaurationsfähigkeit und häufig auch wegen der verwendeten nachhaltigeren Materialien einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen dar. Somit ist Denkmalschutz letztlich auch Klimaschutz.

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