Photovoltaik: Einfachere Regeln für Kleinanlagen
Die Förderung für Tausende Anlagen läuft aus. Martin Kaltschmitt, Vorsitzender des VDI-Fachausschusses Regenerative Energien, darüber, was zu tun ist.

Dezentrale Stormerzeugung: Die Potenziale kleinerer Photovoltaik‧anlagen drohen ungenutzt zu bleiben, wenn die Politik nicht reagiert.
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VDI: Die Sonne scheint nicht immer. Inwiefern kann die photovoltaische Stromerzeugung trotzdem zu einer der wesentlichen Schlüsseltechnologien bei der Defossilierung werden?
Kaltschmitt: Photovoltaikstrom trägt heute schon mit knapp 48 TWh zur Deckung der Stromnachfrage bei. Das sind rund 8 % der Bruttostromerzeugung (ca. 600 TWh) in Deutschland (Stand 2019) – bei stark steigender Tendenz. Damit wird Photovoltaikstrom in den kommenden Jahren zunächst weitergehend Strom aus fossilen Energieträgern substituieren und danach – wenn entsprechende großtechnische Speicher, wie z. B. chemische Speicher, Pump- und/oder Wasserstoffspeicher zur Verfügung stehen – auch zu Zeiten verfügbar sein, wenn die Sonne nicht scheint.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht vor, dass für circa 18 000 Anlagen Ende 2020 die Förderung endet. Inwiefern müsste das Gesetz novelliert werden, damit die Anlagen weiterbetrieben werden?
In der Tat werden im Verlauf der 2020er-Jahre zunehmend die Photovoltaikanlagen aus dem EEG fallen. Ein Großteil dieser Anlagen ist nach wie vor funktionsfähig und zudem abgeschrieben; d. h. diese Anlagen können Strom zu weniger als 0,01 €/kWh bereitstellen. Damit diese elektrische Energie auch weiter sinnvoll genutzt werden kann, wäre eine starke Vereinfachung der bürokratischen Hürden von Vorteil. Letztlich könnte für Anlagen im einstelligen Kilowattbereich eine Art Pauschalvergütung eingeführt werden. Die bisher vorhandenen Ansätze sind für größere Anlagen konzipiert und mit einem zu hohen Aufwand verbunden. Aber es gibt erste Signale, dass die Politik das Problem erkannt hat und an einer Lösung arbeitet.
Die Bundesregierung strebt bis 2030 einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien im Stromsektor an. Was muss getan werden, um den entsprechenden Photovoltaikzubau zu sichern?
Die heute bereits realisierte Ausschreibung definierter Leistungskontingente gewährleistet einen Leistungsausbau – vorausgesetzt, es werden die entsprechenden Angebote eingereicht. Dies gilt aber vom Grundsatz her nur für Photovoltaikgroßanlagen. Ein erhebliches Potenzial haben aber auch Kleinanlagen, die lokal auf Dachflächen ohne einen zusätzlichen Flächenverbrauch installiert werden können und deren Strom vor Ort nahezu ohne Netzverluste verbraucht werden kann. Um dieses energiewirtschaftlich relevante Potenzial zeitnah zu erschließen, müsste der Gesetzgeber deutlich einfachere Regeln definieren. Bei den heutigen und in den kommenden Jahren zu erwartenden Modulpreise könnten diese Potenziale dann zum Teil ohne staatliche Subventionen genutzt werden.
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