DIW-Studie 06. Dez 2017 Peter Steinmüller

Mindestlohn schafft Profiteure und Verlierer

Der Mindestlohn hat zu bedeutenden Lohnsteigerungen geführt. Trotzdem werden aber 7% der Anspruchsberechtigten schlechter bezahlt. MinijobberInnen und Beschäftigte in kleinen Firmen sind besonders betroffen, zeigen aktuelle Forschungsergebnisse.


Foto: panthermedia.net/Bernd Faust

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam zeigt, dass der Mindestlohn zwar zu einer starken Steigerung niedriger Löhne geführt hat, aber dass längst nicht alle, die einen Anspruch darauf haben, ihn auch bekommen. „Offensichtlich – und keineswegs unerwartet – wird das Mindestlohngesetz nicht in jedem Betrieb eins zu eins umgesetzt“, kommentiert Studienautorin Alexandra Fedorets. „Ergebnisse der Zollkontrollen und zahlreiche Medienberichte weisen auf Umgehungsstrategien durch intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen hin.“ Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat zu starken Lohnzuwächsen im unteren Lohnsegment geführt. Im unteren Lohndezil, bei den 10% der Beschäftigten also, die am wenigsten verdienen, sind die Löhne zwischen 2014 und 2016 um 15% gestiegen

Basierend auf Angaben der Beschäftigten für die Langzeitstudie „Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)“ haben die Autoren ausgerechnet, dass im Jahr 2016 1,8 Mio. Personen, die anspruchsberechtigt waren, weniger als 8,50 € brutto pro Stunde verdienten, dem damaligen Niveau des Mindestlohns, wenn man ihre vertragliche Arbeitszeit zugrunde legte. Das sind eine Million weniger als im Jahr 2014, vor der Einführung des Mindestlohns, entspricht aber immer noch 7% aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmer. Diese Schätzung liegt deutlich über den Zahlen aus der amtlichen Statistik, die auf Angaben der Arbeitgeber basieren und die Zahl von 1,1 Mio. Betroffenen für das Jahr 2016 nennt.

Wird der Stundenlohn auf Basis der tatsächlichen statt der vertraglichen Arbeitszeit gerechnet, steigt die Zahl derjenigen, die weniger als den Mindestlohn bekommen von 1,8 auf 2,6 Mio. Beschäftigte. Allerdings sagt diese Zahl nicht automatisch etwas darüber aus, wie viele unberechtigterweise weniger als den Mindestlohn verdienen, da es Beschäftigte gibt, die freiwillig unbezahlte Überstunden leisten – ein Phänomen, das entlang der gesamten Lohnskala eine Rolle spielt. Viele Erwerbstätige fallen nicht unter die gesetzlichen Mindestlohnregeln, insbesondere Selbstständige und Auszubildende wie auch Beschäftigte in den Branchen, in denen längere Übergangsfristen verabredet wurden. Rechnet man diese hinzu, so verdienten im Jahr 2016 auf Basis ihrer vertraglichen Arbeitszeit insgesamt 4,4 Mio., auf Basis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit sogar 6,7 Mio. Erwerbstätige weniger als 8,50 € pro Stunde und belegen die Existenz eines großen Niedrigeinkommensbereichs.

In einer separaten, vom SOEP in Auftrag gegebenen Umfrage haben im August und September 2017 rund 4% der Befragten angegeben, selbst von möglichen Umgehungsmaßnahmen des Mindestlohns seitens ihres Arbeitsgebers betroffen zu sein. Weitere 17% gaben an, jemanden in ihrem persönlichen Umfeld zu kennen, auf den das zutrifft. „Auffällig ist, dass einige Gruppen von Beschäftigten, die unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entgolten werden, besonders betroffen sind. Das trifft auf Minijobber, Beschäftigte in kleinen Firmen und Ausländerinnen und Ausländer zu. Auch sind Frauen stärker betroffen als Männer und Beschäftigte im Osten stärker als im Westen“, ergänzt Marco Caliendo von der Universität Potsdam, Mitautor der Studie. So verdienen auf Basis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit 13% aller anspruchsberechtigten Frauen weniger, als ihnen zusteht – doppelt so viele, wie das bei Männern der Fall ist (6%). Bei den geringfügig Beschäftigten werden 43% zu gering entlohnt, in Ostdeutschland trifft das auf 15% der anspruchsberechtigten Beschäftigten zu, im Westen auf 9%.

 

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