Studie zum Förderprogramm 25. Nov 2020 Von Peter Steinmüller

Programm zur Sicherung der Ausbildung weitgehend unbekannt

Nur jedes zweite Unternehmen kennt das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, das mittelständische Unternehmen in der Coronakrise unterstützen soll. Dies ergab eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Das Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ermöglicht etwa Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für KMU, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung fortsetzen. Doch es müsste dazu mehr Informationsarbeit geleistet werden, fordern die Wissenschaftler des IAB.
Foto: panthermedia.net/ Goodluz

Das IAB hat kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ befragt. Demnach geben 51 % der Betriebe, für die das Programm grundsätzlich infrage kommt, an, dieses auch zu kennen. Von den Betrieben, die das Programm kennen, kann ein Viertel nicht einschätzen, ob sie förderberechtigt wären.

Das Programm soll die Ausbildungsaktivitäten von kleinen und mittleren Betrieben in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen. Unter anderem kann eine Ausbildungsprämie an Betriebe gezahlt werden, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze aufrechterhalten oder sogar ausbauen. Die Hilfen in Anspruch nehmen können Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, wenn sie in erheblichem Umfang von der Coronakrise betroffen sind und dennoch ebenso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 € je Ausbildungsvertrag. Eine Ausbildungsprämie von 3000 € können Unternehmen in Anspruch nehmen, welche die Zahl ihrer Ausbildungsverträge sogar erhöhen.

Ein Unternehmen gilt als erheblich von der Coronakrise betroffen, wenn dessen Umsatz im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist oder wenn der Betrieb im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

Einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung können KMU in Anspruch nehmen, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 % der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 % angezeigt hat.

Schließlich erhalten KMU, die Auszubildende aus einem mittelständischen Unternehmen übernehmen, das infolge der Coronakrise Insolvenz angemeldet hat, eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3000 €.

Unter den Betrieben, die sich als förderberechtigt einschätzen, haben bislang nur 16 % Fördermittel beantragt. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass die Ausbildungsprämie erst nach erfolgreicher Probezeit der Auszubildenden gewährt wird und zwischen dem regulären Ausbildungsbeginn Anfang August und dem Befragungszeitpunkt nur knapp zwei Monate liegen, mutmaßen die Forscher. 15 % der befragten Betriebe planen, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Verwaltungsaufwand als gering eingeschätzt

Schließlich wurden die Betriebe auch gebeten, die Wirksamkeit des Programms einzuschätzen. 56 % der Betriebe sind davon überzeugt, dass das Programm dazu beitragen kann, Ausbildungsplätze zu sichern. Zudem wird der administrative Aufwand insbesondere von den Betrieben, die schon Fördermittel aus dem Programm beantragt haben, als gering eingestuft. „Die große Herausforderung besteht darin, die Förderung nicht nur zielgenau auszugestalten, sondern auch der Zielgruppe bekannt zu machen“, schlussfolgern die Studienautoren. Daran hapere es bislang noch.

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