Die Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Arbeit 24. Mrz 2022 Von Wolfgang Schmitz

Covid-19-Infektionen und deren Folgen sind häufigste Berufskrankheit

Knapp 203 000 Covid-19-Verdachtsmeldungen registrieren Berufsgenossenschaften und Unfallkassen seit Beginn der Pandemie. Eine weitere Erkenntnis: Schwere Krankheitsverläufe ziehen dramatischere Langzeitfolgen nach sich.

Mag die Vorsicht auch noch so groß sein, einen 100%igen Covid-19-Schutz gibt es am Arbeitsplatz nicht.
Foto: PantherMedia / Andriy Popov

Seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren sind fast 203 000 Verdachtsmeldungen bei den Unfallversicherungen eingegangen. Damit sind Covid-19-Infektionen und deren Folgen aktuell mit Abstand die häufigste gemeldete Berufskrankheit. Das geht aus einer Sonderauswertung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor.

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Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und im Labor sowie Berufe mit einem vergleichbaren Infektionsrisiko sind in der Regel aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt, weshalb es in dieser Berufsgruppe häufiger zu einer Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit kommt. Von einem Arbeitsunfall ist dann die Rede, wenn die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgt, jedoch nicht als Folge einer bestimmten beruflichen Tätigkeit mit einem erhöhten Risiko zu sehen ist. „Aus diesem Grund ist hier künftig verstärkt betriebsärztliche Expertise gefragt, wenn es um die richtige Einordnung geht“, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) Thomas Kraus. „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte verfügen über eine entsprechende Ausbildung, Gefährdungen am Arbeitsplatz richtig einschätzen zu können.“ 

Bei Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall steigt der Versicherungsschutz

Von den 202 945 Verdachtsmeldungen entfielen 169 089 Meldungen auf Berufskrankheiten, 33 856-mal wurde ein Verdacht auf einen Arbeitsunfall gemeldet. Von den entschiedenen Fällen wurden 74,8 % bisher als Berufskrankheit von den gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt. Bei Arbeitsunfällen liegt die Anerkennungsquote mit 30,7 % deutlich niedriger, was unter anderem auch daran liegt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Infektion und der Situation am Arbeitsplatz hier schwieriger zu ermitteln ist. Bei Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall verfügen Beschäftigte in aller Regel über einen besseren Versicherungsschutz, weil in diesen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt.

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Insbesondere schwere Krankheitsverläufe können nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit Langzeitfolgen assoziiert werden und Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.

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