Energieverbrauch digital im Griff
Die Technik für die intelligente Steuerung von Angebot und Nachfrage ist vorhanden. Jetzt muss sie nur noch in die Haushalte. Doch dafür braucht es noch gesetzliche Änderungen.

Foto: PantherMedia / Andriy Popov
Klar ist, dass die Energiewende intelligente Netze und als Voraussetzung entsprechende Messsysteme braucht. Wie sich damit nicht nur Netze stabilisieren, sondern auch Geschäfte machen lassen, wissen Unternehmen. Dumm nur: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bisher so gestrickt, dass sich das nicht lohnt.
Einer der Knackpunkte sind die Netznutzungsentgelte, mit denen die Netzbetreiber ihr Geld verdienen. Zwar legt § 14a EnWG bisher schon den grundlegenden Mechanismus fest, dass steuerbare – also flexible – Verbrauchseinrichtungen im Verteilnetz einen Anspruch auf eine Senkung der Netzentgelte haben, wenn sie einer flexiblen Steuerung durch den Netzbetreiber zustimmen.
Verordnung fehlt noch
Doch praktisch greife der § 14a EnWG nicht, weil die „notwendige Verordnung zur näheren Ausgestaltung der Netzentgeltreduktion und der möglichen Steuerungseingriffe“ bislang nicht erlassen worden sei, bemängelt das Bundesumweltministerium (BMU). Gleichwohl werde die gesetzlich geregelte Möglichkeit bereits genutzt, insbesondere für Nachtspeicherheizungen.
Doch eine Nachtspeicherheizung macht noch kein Smart Grid, so sieht es das BMU auf Anfrage der VDI nachrichten: „Allerdings setzen die bisherigen Regelungen gerade für Technologien, die im Rahmen der Energiewende immer wichtiger werden, wie Elektromobilität oder Wärmepumpen, keine ausreichenden Anreize für eine intelligente Speichernutzung und Laststeuerung.“ Aus Sicht des BMU wäre eine Regelung ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
Novellierung befördert Energiewende
Dieses Manko wollen Politik und Branche durch eine Novelle des § 14a EnWG beheben. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Stakeholderprozess eingeleitet, der aber noch nicht abgeschlossen ist. Laut Branchenverband BDEW findet der letzte Branchenworkshop in diesem Prozess am 22. Juni statt, danach folge eine Sitzung im BMWi, in der Eckpunkte der Verordnung diskutiert und festgelegt werden sollen.
„Die erfolgreiche, schnelle und sichere Integration von neuen flexiblen Verbrauchseinrichtungen wie Ladesäulen für E-Fahrzeuge und Wärmespeicher benötigt eine Novellierung des § 14a EnWG“, so der BDEW auf Anfrage. Erst dies schaffe die notwendigen Voraussetzungen, damit die Niederspannungsnetze der Aufgabe, die Energie- und Wärmewende zu ermöglichen, gerecht werden können. Mit einer Neuregelung könne es gelingen, die hohe Versorgungszuverlässigkeit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig einen optimierten Netzausbaupfad zu gewährleisten.
Dabei geht es eben nicht nur um die Technik, sondern auch ums Geld. Solange keine lohnenden Geschäftsmodelle für Mehrwertdienste in diesem Umfeld möglich sind, weil die Rahmenbedingungen dies nicht erlauben, werden solche Dienste schlicht und einfach nicht realisiert.
Den Fokus „Intelligente Stromnetze“ lesen Sie im aktuellen E-Paper der VDI nachrichten.