Energiepolitik und Klimaschutz 20. Apr 2022 Von Hans-Christoph Neidlein

Osterpaket: Gelege mit Kuckucksqualitäten

Mit dem sogenannten Osterpaket wollte die Bundesregierung die Energiewende wieder in Schwung bringen. Doch nicht immer gelingt das.

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Vizekanzler, stellt am 6. April 2022 vor der Bundespressekonferenz die Anpassung von Energie-Gesetzen im Osterpaket des BMWK vor.
Foto: Imago Images/photothek/Thomas Imo

Auf einen Bierdeckel passt das am 6. April von der Bundesregierung vorgestellte Osterpaket nicht. Dafür ist die Materie auch viel zu komplex. Immerhin 600 Seiten umfasst die energiepolitische Gesetzesnovelle. Die Reaktionen der Branche fallen überwiegend positiv aus, wobei an etlichen Stellen Nachbesserungen eingefordert werden – und eine stärkere europäische Einbettung angemahnt wird. Entscheidend wird sein, wie rasch künftig neue Erneuerbare-Anlagen und Stromnetze gebaut werden können.

Dem Osterpaket fehlt die Verbindung zu Europa

Herzstück des Pakets ist die Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. „Das ist entscheidend, um das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren zu erhöhen und die Energiesouveränität Deutschlands zu stärken“, unterstreicht Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Das Osterpaket forciert vor allem den Ausbau erneuerbarer Energien – aber nicht aller

Um das Ziel, mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs bis 2030 aus Erneuerbaren zu decken, zu erreichen und die Stromversorgung bis 2035 nahezu vollständig erneuerbar zu machen, werden die Ausbaupfade, vor allem für Windenergie und Photovoltaik, deutlich angehoben. 22 GW Photovoltaik und 10 GW Windkraft an Land sollen jährlich neu errichtet werden, um 215 GW installierte Solarstromleistung und 115 GW Windkraft on­shore bis 2030 zu erreichen. Dazu kommen mindestens 30 GW Wind auf See. Um dem gesteigerten Stromverbrauch infolge der zunehmenden Elektrifizierung Rechnung zu tragen, wurde zudem der Brutto­strombedarf auf 750 TWh angehoben, eine Verschärfung gegenüber dem Anfang März vorgelegten EEG-Referentenentwurf.

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