Pandemiebekämpfung 06. Apr 2021 Von André Weikard

Nur jeder Vierte hat Zugang zu Schnelltests am Arbeitsplatz

Trotz eindringlicher Appelle aus der Politik, von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften läuft das Testprogramm in den Betrieben nur schleppend an. Der Bund-Länder-Beschluss vom 3. März nimmt hierfür auch die Arbeitgeber in die Pflicht: Unternehmen sollen allen in Präsenz Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten. Nur bei einem Viertel ist das bislang der Fall.

Regelmäßige Schnelltests in Betrieben sind ein elementarer Baustein der aktuellen Strategie in der Pandemiebekämpfung.
Foto: PantherMedia / Andriy Popov

Nur 23 % der befragten Beschäftigten berichteten in der zweiten Märzhälfte, dass alle Präsenzbeschäftigten in ihrem Betrieb schon mindestens einmal pro Woche einen Schnelltest machen können. Für 6 % werden Schnelltests zwar schon angeboten, jedoch noch nicht im vorgesehenen Umfang. Weitere 17 % geben an, dass der Arbeitgeber die Einführung von Schnelltests bereits angekündigt, aber noch nicht umgesetzt hat. Für die Mehrheit (54 %) gibt es hingegen weder betriebliche Schnelltests, noch sind diese angekündigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung von 2832 Datensätzen des Portals Lohnspiegel, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Bislang keine bundesweit verbindliche Regelung

„Corona-Schnelltests sind überall dort eine sinnvolle Ergänzung für den betrieblichen Gesundheitsschutz, wo Beschäftigte nicht von zu Hause arbeiten können“, sagt Elke Ahlers, WSI-Expertin für Arbeit und Gesundheit. „Sie können helfen, Ausbrüche am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen oder ganz zu unterbinden.“ Allerdings sind betriebliche Schnelltests für Präsenzbeschäftigte auch mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 22. März noch nicht verbindlich eingeführt worden. Stattdessen setzt die Politik bei den Unternehmen weiter auf Freiwilligkeit. Aus dem deutschen Arbeitsschutzgesetz ergebe sich jedoch schon jetzt eine allgemeine Fürsorgepflicht, betont Ahlers. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und diese an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Die Kosten hierfür hat der Arbeitgeber zu tragen. Durch eine Einbindung der Betriebsärzte können in den Betrieben auch Tests zum Einsatz kommen, die nicht für Laien zugelassen sind. „Die Lage ist eindeutig: Corona-Schnelltests sind inzwischen breit verfügbar und es gibt keinen guten Grund, diese nicht auch flächendeckend einzusetzen“, so WSI-Expertin Ahlers. „Ein Verweis auf die Kosten taugt jedenfalls nicht als Entschuldigung – zumal diese verhältnismäßig gering sind.“

Sachsen und Berlin mit Testpflicht für Präsenzbeschäftigte

Angesichts steigender Infektionszahlen steht der bisherige, allein auf Freiwilligkeit und Appellen beruhende Ansatz zur Einführung von Schnelltests zunehmend in der öffentlichen Kritik. „Die enttäuschend geringe Umsetzungsquote zeigt, dass eine verbindliche Regulierung notwendig ist, die eine konsequente und rasche Einführung von betrieblichen Schnelltests garantiert“, so Ahlers. „Nur so können die Gesundheit der Beschäftigten und lückenlose betriebliche Abläufe sichergestellt werden.“ Sachsen und Berlin sind diesen Schritt schon gegangen und haben für Betriebe mit Präsenzbeschäftigten ein Test­angebot zur Pflicht gemacht.

Das Robert Koch-Institut führt die bundesweit hohen Fallzahlen in seinem täglichen Lagebericht neben Ansteckungen in privaten Haushalten zunehmend auch auf zahlreiche Häufungen in Kitas, Schulen und im beruflichen Umfeld zurück. „Deswegen ist es wichtig, dass nicht nur in Kitas und Schulen regelmäßig getestet wird, sondern auch in den Betrieben“, so Ahlers. „Wenn Infektionsketten am Arbeitsplatz unerkannt bleiben, bringen die Beschäftigten das Virus mit nach Hause in ihre Familien – und von da aus tragen es die Kinder weiter in ihre Kita oder Schule.“ Es sei damit prinzipiell der richtige Ansatz, dass die Teststrategie von Bund und Ländern auf drei Säulen baut: flächendeckende Tests in Schulen und Kitas, mindestens einmal wöchentlich ein Testangebot im Betrieb für alle Präsenzbeschäftigten und die Möglichkeit zu wöchentlichen, kostenlosen Bürgertests für jedermann.

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