Das ist neu im Digitaljahr 2020
Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es auch 2020 in der digitalen Welt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der IT-Branchenverband Bitkom hat die wichtigsten davon zusammengetragen.

Foto: Jens D. Billerbeck
Apps auf Rezept
Gesundheits-Apps sind bereits heute bei zwei von drei Smartphone-Nutzern im Einsatz. Ab dem kommenden Jahr können Ärzte nun bestimmte geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Das sieht das Digitale Versorgung-Gesetz vor, das 2020 in Kraft tritt. Die Kosten für diese verschriebenen Apps tragen dann die gesetzlichen Krankenkassen.
Damit eine Kostenübernahme möglich ist, müssen die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden. Prüfkriterien sind dabei u. a. Datensicherheit, Datenschutz und die eigentliche, medizinische Funktionalität der jeweiligen App. Darüber hinaus müssen die Apps sogenannte positive Versorgungseffekte aufweisen.
Support für Windows 7 läuft aus
Microsoft stellt wie lange angekündigt am 14. Januar 2020 den kostenlosen Support für das Betriebssystem Windows 7 ein. Das hat unter anderem zur Folge, dass Windows-7-Nutzer vom Hersteller keine weitere technische Unterstützung oder keine wichtigen Sicherheitsupdates für ihr Betriebssystem mehr erhalten. Damit werden solche Computer aber relativ schnell anfällig für neue Schadprogramme werden. Der Bitkom empfiehlt daher, vor Ablauf der Frist auf ein aktuelles Betriebssystem zu wechseln. Der Webseite www.drwindows.de zufolge funktioniert der kostenlose Update von Windows 7 auf Windows 10 derzeit immer noch.
Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt
Auf elektronische Publikationen (E-Books, E-Paper) wurde in Deutschland bislang der Regel-Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben, während gedruckte Publikationen (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 % deutlich günstiger besteuert wurden. Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt diese Unterscheidung. Ab dann gilt auch für elektronische Publikationen und für die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken mit elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Von der Steuersenkung ausgenommen sind Videos, Musik, Erzeugnisse mit jugendgefährdenden Inhalten und Werbepublikationen.
IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher
Im kommenden Jahr soll auf nationaler Ebene das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet werden. Das Gesetz sieht auch ein IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte vor. Diese Kennzeichen soll die Sicherheit für Verbraucher transparent machen und damit Kaufentscheidungen zugunsten sicherer Produkte beeinflussen. Herstellern bleibt es allerdings auf freiwilliger Basis überlassen, ob sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen, sie sind nicht dazu verpflichtet.
Elektromobilität wird stärker gefördert
Um die Attraktivität von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern, erhöht der Gesetzgeber ab 2020 die steuerliche Förderung. Schon bisher war die Steuer auf die Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge (sog. Dienstwagenbesteuerung) deutlich reduziert, wenn es sich bei dem genutzten Fahrzeug um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelte. Diese Förderung wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet. Außerdem bleibt der Vorteil des Arbeitnehmers durch ein kostenfreies Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber bis 2030 steuerfrei, genauso wie die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Betrieblich genutzte elektrische Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder profitieren von einer neu eingeführten Sonderabschreibung.
Erstmals Regulierung für Krypto-Währungen in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Fortan braucht es für Krypto-Verwahrer (Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Bestehende Finanzdienstleister wie Banken können so legal in das Krypto-Geschäft einsteigen. Verbraucher können dadurch künftig erstmals von national regulierten Finanzdienstleistern Krypto-Währungen wie Bitcoin & Co. kaufen und handeln.
Behörden stellen auf elektronische Rechnung um
Schon bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen. Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine Papierrechnungen mehr annehmen.