Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht vor dem Ende
Die Internetbranche zeigt sich vor dem für Dienstag erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland optimistisch.

Foto: panthermedia.net / Oleg Dudko
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird kommenden Dienstag über die massenhafte und anlasslose Speicherung von Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten in Deutschland entscheiden. Geklagt hatte der Münchner Internetprovider Spacenet AG und Eco, der Verband der Internetwirtschaft, sowie in einem Parallelverfahren die Telekom Deutschland GmbH.
„Der EuGH hat jetzt die Gelegenheit, hier eine weitere Grundsatzentscheidung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu fällen“, sagte Eco-Rechtsexperte Henning Lesch kürzlich auf einer Veranstaltung von Eco. Dabei geht es darum, welche Daten von den Sicherheitsbehörden wie genutzt werden dürfen.
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Vorratsdatenspeicherung: 2,35 Mrd. Datensätze pro Tag
Zurzeit ist die Anwendung des 2015 verabschiedeten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Mehrere Verwaltungsgerichte halten es nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme erinnert daran, dass bei den Providern derzeit 2,35 Mrd. Datensätze pro Tag anfallen. Bis heute gebe es keinen Nachweis dafür, dass das Anhäufen solcher Datenmengen einen Mehrwert für die Strafverfolgung biete.
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