E-Mobilität: Mehr Tempo für Ladeinfrastruktur
In den letzten Monaten vor der Bundestagswahl will die Bundesregierung beim Ausbau der Elektromobilität noch ausstehende Gesetzes-Kühe vom Eis bekommen.

Foto: Rainer Weisflog
Die Ladeinfrastruktur gilt als ein Nadelöhr für den Markthochlauf der Elektromobilität. Mit mehreren Gesetzesänderungen möchte die Bundesregierung verschärfte Vorgaben und Anreize für deren Ausbau schaffen bzw. rechtliche Hürden abbauen. So erleichtert das neue Wohnungsmodernisierungsgesetz (WEMoG) seit Dezember 2020 Eigentümern und Mietern die Errichtung von Ladestationen, selbst wenn nicht die ganze Eigentümergemeinschaft bzw. Vermieter mitziehen.
Am Abend des 11. Februar verabschiedete der Bundestag nun das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (Geig). Bei größeren Gebäuderenovierungen oder dem Neubau mit einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen muss künftig Infrastruktur für Ladestationen für E-Autos vorgesehen werden.
Um das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz wurde ein Jahr gerungen
Beinahe ein Jahr lang rangen die Regierungsfraktionen um die Festlegung der Standards des neuen Geig. Der bereits Anfang März 2020 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sah lediglich eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie vor. Das nun vom Bundestag beschlossene Gesetz geht vor allem auf Drängen der SPD in etlichen Punkten darüber hinaus. So wurde der Schwellenwert, ab dem Bauherren bei neu errichteten Wohnhäusern Leerrohre für die Elektrokabel von Ladepunkten schaffen müssen, von zehn auf fünf Autostellplätze abgesenkt….