LUFTFAHRT 28. Sep 2017 Martin Ciupek

Sicherheitsrisiko Drohne?

Nachdem das US-Militär den Einsatz von Dajiang-Innovations(DJI)-Drohnen ablehnt, kündigt der chinesische Hersteller jetzt den Rückzug aus dem Militärgeschäft an.

Kontaktfreudig: Funken die Phantom-IV-Drohnen wirklich geheime Daten „nach Hause“? Die US-Army jedenfalls hat die Fluggeräte des chinesischen Herstellers DJI vorerst ausgemustert.
Foto: imago/biky

Der mit etwa 70 % Marktanteil weltweit größte Hersteller von Drohnen für zivile Einsatzzwecke hat jetzt der militärischen Verwendung seiner Fluggeräte eine klare Absage erteilt. „DJI-Drohnen wurden für friedliche Zwecke entwickelt und weder für militärische Aufgaben noch nach militärischen Spezifikationen“, betonte Roger Luo im Gespräch mit den VDI nachrichten.

Dieser Ankündigung des DJI-Präsidenten vorausgegangen war die Entscheidung der US-Army, künftig keine DJI-Drohnen mehr einsetzen zu wollen. Wie einem Anfang August vom Pentagon veröffentlichten Memo zu entnehmen ist, hat die amerikanische Armee zahlreiche DJI-Drohnen im Gebrauch. Diese sowie weitere Geräte des chinesischen Produzenten sind nun sicherzustellen und zu demontieren. Die DJI-Software müsse deinstalliert und die Akkus sowie alle Mediendateien und Benutzereingaben entfernt werden. Offiziell begründet wurde dieser Schritt damit, dass diese Drohnen leicht von Cyberkontrahenten gehackt werden könnten und dadurch für militärische Zwecke unbrauchbar seien.

Hinter vorgehaltener Hand wird unter Branchenkennern allerdings gemutmaßt, dass der Hersteller durch seine Vorgaben selbst für diese Entscheidung verantwortlich ist. Denn DJI zwingt die Nutzer zu einer Registrierung der Produkte. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, kann auf verschiedene Funktionen der Geräte nicht zugreifen – beispielsweise wird die Flughöhe aus der Ferne vom Hersteller begrenzt.

Die Registrierung und die daraus resultierenden Kontrollmechanismen bieten aber DJI die Möglichkeit, die Bewegungsdaten der identifizierbaren Drohnen zu verfolgen und möglicherweise sogar auf Videos und Bilder zuzugreifen. Eine Weitergabe der sensiblen Daten an chinesische Sicherheitsbehörden ist nicht auszuschließen, wenngleich der Drohnenproduzent diesen Mutmaßungen stets widersprochen hat. Dennoch hat DJI jetzt auf die Vorwürfe reagiert und über TechCrunch, einem Onlinenachrichtenportal für Technologie- und Internetunternehmen, verbreitet, dass an einem „local data mode“ gearbeitet wird, der den Datenaustausch per Internet unterbinden soll. Ab Ende November sollen dann wieder geheime Flüge möglich sein, bei denen die Drohnen nicht „nach Hause funken“. Der Hersteller begründet diesen Schritt damit, dass Unternehmen, Nutzer und Organisationen um einen Modus gebeten hätten, der ohne Tracking und Geo-Fencing-System auskommt.

Die deutsche Bundeswehr setzt momentan sechs der rund 1000 € teuren Phantom-IV-Drohnen des chinesischen Herstellers innerhalb der Operation Sophia für Aufklärungsflüge vor der Libyschen Küste ein. Dies geht aus einer Anfrage von Andrej Hunko an das Verteidigungsministerium hervor.

Der Bundestagsabgeordnete (Die Linke) kritisiert deren Einsatz im Gespräch mit den VDI nachrichten: „Bei anderen Drohnenmodellen wurde ein zusätzlicher Abhörschutz eingebaut – und sogar gegenüber einer großen militärischen Spezialdrohne aus den USA wurden Bedenken angemeldet. Es ist daher seltsam, dass das Tracking nun bei den kleinen Phantom-Drohnen unbedenklich sein soll.“ Schließlich könne eine solche Drohne auch automatische Updates des Herstellers laden, die neue Sicherheitslücken mit sich bringen könnten.

Die Bundeswehr teilt diese Bedenken offenbar nicht, wie sie in einer Stellungnahme mitteilt: „Derzeit bestehen aus Sicht des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) keine Gründe, die Nutzung der DJI-Drohnen in der Bundeswehr einzuschränken. Daten an den Hersteller werden bei DJI-Drohnen bei aktivierter Internetverbindung übertragen. Zum Schutz vor unbefugter Datenweitergabe wird das Fluggerät ausschließlich zur erstmaligen Inbetriebnahme mit dem Internet verbunden.“

Dies sei vor der ersten Nutzung von Fluggerät und Akkus notwendig, um die aktuelle Softwareversion zu installieren. Hierbei würden vom Hersteller auch Informationen über Flugbeschränkungsgebiete auf das Fluggerät übertragen, um beispielsweise eine Nutzung über einem zivilen Flughafen zu verhindern.

Die Übertragung der Bilddaten für eine detaillierte Auswertung erfolge offline durch Speichermedien. Fazit: „Dem BAAINBw sind keine Einschränkungen bei der Nutzung im vorgesehenen Einsatzprofil der Fluggeräte bei der Bundeswehr bekannt. Bei der Operation Sophia werden derzeit mehrere DJI Phantom IV für Aufklärungsaufgaben eingesetzt.“

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