Frequenzen für Mobilfunk 15. Okt 2019 Jens D. Billerbeck Lesezeit: ca. 2 Minuten

VDMA: Finanzministerium bremst bei 5G-Ausbau

Im Juni ging die längste Frequenzauktion nach 497 Runden zu Ende: Rund 6,55 Mrd. € nahm der Bund für die Frequenzen des neuen Mobilfunkstandards 5G ein. Jetzt bittet er auch die Industrie zur Kasse.


Foto: Jens D. Billerbeck

Der Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) übt scharfe Kritik am Bundesfinanzministerium. Die dort geforderten Preise für jene 5G-Frequenzen, die Industrie und Landwirtschaft für eigene 5G-Netze zur Verfügung gestellt werden sollen, seien viel zu hoch und behindern vor allem die mittelständische Industrie bei dringend notwendigen Innovationen.

Zur Erinnerung: 420 MHz an Bandbreite in den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz standen Anfang des Jahres zur Versteigerung für die nächste Mobilfunkgeneration 5G zur Verfügung. Die vier anbietenden Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (O2) und Drillisch Netz AG (1&1) zahlten nach mehrmonatigem Bieterwettlauf rund 6,55 Mrd. € für diese Frequenzen. Im Vorfeld der Auktion gab es Kritik, u. a. daran, dass 100 MHz des zur Verfügung stehenden Spektrums nicht versteigert wurden, sondern der Industrie für eigene sogenannte Campusnetze zur Verfügung gestellt werden sollten.

Eintrittsbarriere für 5G

Für diese Frequenzen hat die Bundesnetzagentur einen Preis vorgeschlagen, der sowohl vom Bundeswirtschaftsministerium, vom Verkehrsministerium und auch vom Landwirtschaftsministerium befürwortet wird. Allein das Finanzministerium fordert jetzt einen fünffach höheren Preis von interessierten Campusnetz-Betreibern. „Dies ist viel zu hoch und für die Industrie inakzeptabel. Die Behinderung durch das Ministerium und die Gebührenhöhe als Grund sind ein verheerendes Signal nach einer bisher klugen Netzpolitik“, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer.

„Es kann nicht sein, dass die vom Finanzministerium zu kurz gedachte Gebührenforderung, gerade im mittelständisch geprägten Standort Deutschland, eine Eintrittsbarriere in die 5G-Technologie errichtet und somit den Nährboden für innovative 5G-Anwendungen entzieht“, betont Rauen in seiner Kritik. Und solche Innovationen seien die dringend notwendige Basis, um globale Probleme zu lösen.

Globale Probleme lösen

Deutschland steht vor enormen Herausforderungen, unter anderem der grundlegende Wandel der Mobilität sowie der Klimaschutz. „Wenn jetzt die richtigen Weichen gestellt werden, kann der Maschinen- und Anlagenbau seine Innovationsführerschaft auch auf diesen Feldern behaupten und ausbauen. Dazu müssen Innovationen ermöglicht werden und hierbei bietet 5G viele Chancen. Statt für Gegenwind zu sorgen, sollte die Politik den deutschen Mittelstand tatkräftig unterstützen, damit wir in der Anwendung von 5G als Innovationsführer weltweit erfolgreich sein können“, sagt Reinhard Heister, Geschäftsführer VDMA Elektrische Automation.

Wichtige Anwendungsfälle für die 5G-Campusnetze sind zum Beispiel die Steuerung autonomer Roboter und fahrerloser Transportsysteme in den Fabriken, schnelle Lagersysteme, mobile Notaussysteme oder die Softwarebetankung von Fahrzeugen und anderen Produkten.

VDMA fordert fairen Preis

Der VDMA fordert einen fairen Preis für die industriell nutzbaren 5G-Frequenzen. Eine solche Bepreisung für 5G-Industriefrequenzen müsste äquivalent zum Auktionspreis im Sommer 2019 sein. „Das wäre marktwirtschaftlich vertretbar“, sagt Rauen. Wenn der Auktionspreis auf industrielle Campusnetze heruntergebrochen wird, ist der Preis gemäß Gebührenordnungsentwurf bereits jetzt rund doppelt so hoch, verglichen mit dem Auktionspreis.

Der VDMA fordert daher 5G-Industriefrequenzen nicht höher als im Gebührenordnungsentwurf zu bepreisen. „Dies reicht dem Finanzministerium aber offensichtlich nicht aus. Uns stellt sich die Frage, mit welchem Argument das Ministerium eine faktisch zehnfach höhere Preisvorstellung, verglichen mit dem Auktionspreis, begründet“, sagt Rauen.

Frequenzvergabe noch in diesem Jahr

Neben einem einfachen, unbürokratischen Antragsverfahren fordert der VDMA Rechtssicherheit bei der Frequenzzuteilung. „Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass der Erwerb der Frequenzen rechtlich in einem sicheren Rahmen stattfindet und erworbene Frequenzen während der Nutzungsdauer nicht nachträglich strittig gemacht werden können“, erklärt Heister. „Dies ist notwendig für die Investitionssicherheit in die 5G-Technologie.“ Der VDMA fordert außerdem, dass die Frequenzvergabe noch in diesem Jahr beginnen müsse.

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