Kernenergiegegner laufen gegen EU-Pläne zur Taxonomie Sturm
EU-Parlamentsabgeordnete wollen den „Delegierten Rechtsakt“ der Kommission zur EU-Taxonomie zu Fall bringen. Frankreich beharrt in der Debatte auf Kernkraft, Deutschland will neue Gaskraftwerke als „grün“ einstufen. Österreich erwägt unterdessen den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Doch die Hürden für einen erfolgreichen Einspruch liegen bei einem Delegierten Rechtsakt hoch. Läuft alles nach Plan, tritt die Regelung zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Foto: © EU/Claudio Centonze
Was im Vorschlag der EU-Kommission für einen „Delegierten Rechtsakt“ zur Umsetzung der EU-Taxonomie stehen soll, das war schon über das ganze Jahr 2021 hinweg lebhaft diskutiert worden. Die Veröffentlichung wurde immer wieder verschoben. In den letzten Stunden des alten Jahres ließ die Europäische Kommission dann den Überraschungsknaller los. Kurz vor dem Jahreswechsel verschickte die EU-Kommission den 60-seitigen Vorschlag über künftige Investitionen in Atom- und Gaskraftwerke an alle 27 EU-Staaten.
Im Prinzip sind Mitgliedstaaten in der EU dafür zuständig, Gesetzgebungsakte der EU national umzusetzen und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Es gibt aber Ausnahmen, vor allem wenn es einheitlicher Bedingungen bedarf. Und so ein Fall ist es, wenn es um die Bedingungen geht, wie denn Gelder für die Umsetzung des Green Deal der EU eingesetzt werden können.
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