Recycling ab 2029 verpflichtend 12. Mrz 2020 Von Bettina Reckter

Wertvoller Klärschlamm

Weil Klärschlamm schadstoffbelastet ist, darf er nicht mehr auf die Äcker. Dabei steckt wichtiger Phosphor darin, der jetzt recycelt werden soll.


Foto: PantherMedia / avigatorphotographer.gmail.com

Die menschlichen Hinterlassenschaften im Abwasser sind wertvoller, als man meinen könnte. Denn in den Feststoffen aus deutschen Kläranlagen steckt viel Phosphor – etwa 60 000 t in rund 2 Mio. t Klärschlammtrockenmasse pro Jahr. Das wäre ein wertvoller Rohstoff für die Düngemittelproduktion.

Bisher wurde mit Klärschlamm direkt gedüngt. Das aber verbietet die Neuauflage der Düngemittelverordnung (DüMV). Mit den Nährstoffen landen auch Schwermetalle, Medikamente und Mikroplastik auf dem Acker. Also muss der Phosphor irgendwie raus aus dem Klärschlamm – damit würde man zugleich unabhängiger von Importen aus Marokko und der Westsahara, wo die größten Lagerstätten für Rohphosphat liegen.

Ideal fürs Recycling

Klärschlamm wäre also ideal fürs Recycling. Würden die großen Klärwerke nur 80 % des Phosphors zurückgewinnen, könnte man auf ca. 60 % der Importe verzichten, schätzen Experten. Bisher aber wird Klärschlamm lediglich verbrannt und die Asche deponiert.

Damit soll jetzt Schluss sein. Die neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV) legt fest, dass ab einem bestimmten Phosphorgehalt große Klärwerke diesen ab 2029 zurückholen müssen. Ab 2032 gilt das auch für kleinere Kläranlagen.

Verfahren noch nicht großtechnisch umgesetzt

Da wird die Zeit allmählich knapp. Zwar wurden zahlreiche Verfahren entwickelt, „großtechnisch umgesetzt wurde in Deutschland bisher aber kein einziges“, sagt Margit Löschau von der TBF + Partner AG in Hamburg. Die Expertin für technischen Umweltschutz berät Klärwerksbetreiber bei Planung und Bau von thermischen Anlagen. Derweil herrscht bei den Kläranlagen Entsorgungsnotstand, denn es wachsen nicht nur die Haufen, sondern auch die Kosten für die Entsorgung von Klärschlamm.

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