Geld aus Brüssel 23. Jul 2020 Von Stefan Asche Lesezeit: ca. 3 Minuten

Mehr Corona-Hilfen für Gründer

Eine gute Nachricht für Start-ups, die drei Jahre alt oder älter sind: Die EU will es diesen Firmen erleichtern, Corona-Hilfen der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen.


Foto: panthermedia.net/kues

Bisher dürfen bestimmte staatliche Hilfen an Unternehmen – etwa Zuschüsse oder Fördermaßnahmen – nur dann gewährt werden, wenn sich diese Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Dies wird u. a. bereits dann angenommen, wenn das Kapital zu mehr als der Hälfte durch aufgelaufene Verluste aufgezehrt worden ist. Nach der neuen Regelung wird es einfacher, staatliche Corona-Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Die Kleinunternehmen werden erst dann „als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ eingestuft, wenn sie am 31. Dezember 2019 Gegenstand eines Insolvenzverfahrens waren oder Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben, die noch laufen.

Erleichterung gilt bis Ende des Jahres

Die Regelung ist befristet bis zum Ende des Jahres. Als kleine und Kleinstunternehmen gelten solche, die bis zu 49 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanz bis zu 10 Mio. € beträgt.

„Im Ergebnis werden damit Start-ups, die drei Jahre oder älter sind, den jüngeren Start-ups gleichgestellt, für die diese Erleichterung schon immer galt“, sagt Roland Kirchhof, Vorstand vom Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND). Da Business Angels oft längerfristig in Start-ups investiert bleiben, hätten sie die frühere Regelung mit Sorge gesehen. Denn das finanzielle Auf und Ab bei Start-ups sei nicht mit der Situation etablierter Firmen zu vergleichen. Daher habe es vielen Start-ups gedroht, dass sie die Corona-Hilfen der Säule II nicht nutzen können.

Österreich hat die Erleichterung bei seinen aws-Überbrückungsgarantien bereits umgesetzt. Deutschland hat seine Kleinbeihilfenregelung zwar schon angepasst, muss aber vor Inkraftsetzung noch auf die Notifizierung durch die EU-Kommission warten.

Bundesländer müssen reagieren

Da die Corona-Hilfen der Säule II von den Bundesländern umgesetzt wird, hängt es nun von deren Förderprogrammen ab, ob sie die mögliche Erleichterung nutzen. Angesichts der Haftungsfreistellung der Länder durch die KfW ist aber nach Meinung von BAND-Vorstand Kirchhof damit zu rechnen. Die Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz hatten die entsprechenden Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung den Landesförderinstituten bereits am 8. Juni bereitgestellt. Seitdem warten Start-ups und Business Angels immer noch in 14 Bundesländern auf die Corona-Hilfen der Säule II.

Nur Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre Programme Anfang Juli gestartet. Die meisten anderen werden dem Vernehmen nach erst Ende Juli so weit sein. Die Folge sei, so Kirchhof, dass manche Start-ups diese Durststrecke trotz guter Geschäftsmodelle nicht überwinden können. Das langsame Tempo vieler Landesförderinstitute ist nach Ansicht des Esseners inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen.

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Canzler GmbH

Ingenieur TGA/ Fachplaner - Elektro-/Energietechnik (m/w/d) für Beratung, Planung und Objektüberwachung

verschiedene Standorte
Veolia Industries - Global Solutions S.A.S. (V.I.G.S.)

Senior-Ingenieur (m/w/d) Energiemanagement

Freiburg im Breisgau
BfS Bundesamt für Strahlenschutz

Ingenieur*in (FH/Bachelor) (m/w/d) Nachrichten- oder Elektrotechnik, Informations- und Telekommunikationstechnik, Automatisierungstechnik

Berlin, Freiburg
enco Energie- und Verfahrens-Consult GmbH

Ingenieur im Bereich Maschinen- und Verfahrenstechnik (m/w/d)

Braunschweig
enco Energie- und Verfahrens-Consult GmbH

Konstrukteur für Rohrleitungs- und Anlagenbau (m/w/d)

Braunschweig
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe

W2-Professur Elektronik und Grundgebiete Elektrotechnik

Lemgo
TECHNOSEUM

Leitung des Facility Managements (m/w/d)

Mannheim
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg

Professur der Bes.-Gr. W 2 für das Lehrgebiet Fahrzeugdynamik und Mobilität

Regensburg
Frankfurt University of Applied Sciences

Professur (Bes. Gr. W2 HBesG) für das folgende Fachgebiet: Verkehrswegebau

Frankfurt
Technische Universität Dresden

Wiss. Mitarbeiter:in (m/w/d) Gebäudeenergietechnik und Wärmeversorgung

Dresden
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Empfehlungen des Verlags

Top 5 aus der Kategorie Finanzen