BETRIEBSRENTE 10. Jul 2019 Christoph Böckmann

Pensionen gefährdet

Die erste Pensionskasse senkt die Garantiezinsen für bestehende Verträge. Weitere könnten bald folgen.


Foto:panthermedia.net / dolgachov

Der Schock bei einigen Versicherten der Neuen Leben Pensionskasse AG sitzt tief. Ihre Rente wird wohl deutlich geringer ausfallen, als sie dachten. Statt bisher 3,25 % garantiert der Konzern einigen ihrer Bestandskunden ab dem nächsten Jahr nur noch eine Verzinsung ihre Beiträge von 1,25 %. Die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diesen Schritt abgesegnet, denn die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank belastet die deutsche Versicherungsbranche enorm. So könnte bald weiteren Kunden heimischer Pensionskassen unangenehme Post ins Haus stehen.

Die BaFin schlug bereits Anfang Mai Alarm. Die Kassen hätten den Rentnern lebenslang vergleichsweise hohe Ausschüttungen versprochen, die sich im heutigen Zinsumfeld nur noch schwer stemmen ließen.

Bisher galten Garantiezinsen als sicher. Doch das behauptete 1986 der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm auch von der gesetzlichen Rente. Fakt ist: Pensionskassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins besitzen gewöhnlich eine Sanierungsklausel in ihrer Satzung, wonach Versicherungsansprüche bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu kürzen sind. In diesem Fall senken die Kassen die Zinsen nicht um sich zu bereichern, sondern weil ihnen das Wasser bis zum Hals steht.

Im Falle einer Insolvenz greift bei Lebensversicherungen sowie den etwa 20 Pensionskassen der Lebensversicherungen der gesetzliche Sicherungsfonds. Wenn aber die finanziellen Mittel des Sicherungsfonds nicht ausreichen, einen übertragenen Versicherungsbestand zu sanieren, setzt die Aufsichtsbehörde die vertraglich garantierten Leistungen aus den übernommenen Verträgen um maximal 5 % herab.

Der Großteil der in Deutschland beheimateten Pensionskassen, etwa 120 Stück, sind nicht Mitglied eines Sicherungsfonds. Wenn sie in die Pleite schlittern, haftet der Arbeitgeber. Aber nur, solange es ihn noch gibt und soweit er die Forderungen stemmen kann.

Falls die Träger der Pensionskassen, in den meisten Fällen also die Arbeitgeber, im Notfall keine Mittel in ausgelagerte Pensionskassen nachschießen, müssten sich Rentner auf Kürzungen einstellen, warnt der zuständige BaFin-Direktor Frank Grund. „Wenn die Sicherungsmechanismen nicht greifen, kann es sein, dass auch Leistungskürzungen für die Versorgungsempfänger vollzogen werden.“

Die anhaltende Niedrigzinsphase trifft die Bundesbürger an einer empfindlichen Stelle: Denn neben der gesetzlichen ist auch die betriebliche Rente nicht mehr wirklich sicher.

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