GELDANLAGE 27. Jun 2014 Hajo Simons

Was tun mit dem Geld aus der Lebensversicherung?

Wohlstand mit Ansage. Sobald der Vertrag endet, zahlt die Lebensversicherung ihrem Kunden manchmal ein paar Zehntausend Euro, bisweilen auch Hunderttausend Euro und mehr. Doch was tun mit dem ganzen Geld, falls es nicht für Wein, Weib und Waikiki verpulvert wird?


Foto: panthermedia.net/Joop Hoek

Satte 76 Mrd. € hatten Lebensversicherer in Deutschland ihren Kunden 2012 überwiesen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für die Versicherten ist das Geld gleichsam geplanter Wohlstand. Heißt: 30 Jahre lang oder länger fast mit Nibelungentreue seine Beiträge zahlen, um am Ende die Ablaufleistung (bei Kapital bildenden Policen) respektive eine Kapitalabfindung (bei privaten Rentenversicherungen) zu erhalten.

„Diese Form der privaten Altersvorsorge ist für die Menschen kalkulierbar, sicher und rentabel“, glaubt Philipp Gruhn, Leiter Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln. Diese Meinung teilen insbesondere Versicherte, deren Verträge jetzt enden. Sie profitieren, je nach Datum des Vertragsabschlusses, von vergleichsweise hohen Garantiezinsen von in der Spitze 4 % im Jahr und üppigen Überschussbeteiligungen. Wer allerdings jetzt eine Lebens- oder private Rentenpolice abschließt, muss sich mit 1,75 % Garantiezins begnügen, der zu allem Überfluss nächstes Jahr auf schlappe 1,25 % gedrückt wird. Zudem ist die jährliche Überschussbeteiligung wegen der niedrigen Renditen für als sicher geltende Staatsanleihen auf ein beinahe beängstigend niedriges Niveau gesunken.

Doch das ist Zukunftsmusik. Wer indes in diesen Wochen und Monaten das Geld vom Versicherer auf dem Konto hat und erst in fünf oder zehn Jahren in Rente geht, hat möglicherweise – nennen wir es – ein Luxusproblem: Wie die Ablaufleistung oder Kapitalabfindung investieren? „Abhängig von den eigenen Wünschen und der Lebensplanung gibt es unterschiedliche Verwendungsmöglichkeiten“, erklärt OVB-Experte Gruhn.

Eigenheim entschulden. „Mietfreies wohnen, wenn möglich zu Rentenbeginn, ist eine gute und vergleichsweise sichere Form der privaten Altersvorsorge“, weiß Max Herbst von der FMH Finanzberatung in Frankfurt. Das ist plausibel angesichts der vielerorts stark gestiegenen und auch künftig – wie zu befürchten ist und trotz Mietpreisbremse – weiter steigenden Mieten. Oft kann so die bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwartende Versorgungslücke größtenteils geschlossen werden. „Wichtig ist aber, die Entschuldung des Eigenheims zeitlich sorgfältig zu planen“, rät eindringlich Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier von der Kanzlei Trewius in Eislingen.

Grund: Ein Hypotheken-Darlehen, dessen vertraglich vereinbarte Zinsbindung erst in ein paar Jahren endet, kann nicht so einfach von heute auf morgen gekündigt und zurückgezahlt werden. Falls die Kredit gebende Bank oder Sparkasse die Untreue ihres Kunden überhaupt akzeptiert, muss dieser eine im Einzelfall sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Und ob die Kompletttilgung des Kredits dann noch lohnt: Meistens nicht! „Bankkunden haben allerdings zwei legale Möglichkeiten, diesen Strafzins zu vermeiden“, erklärt Rechtsanwalt Wahlenmaier.

Zum einen dürfen Kreditnehmer Darlehen mit sehr langer Zinsbindung zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Zum anderen können Darlehensverträge widerrufen werden, sollten sie über eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verfügen. Falls die Banken als Kreditgeber den von Gesetzgeber vorgegebenen Mustertext nicht sowohl inhaltlich wortgetreu wiedergeben als auch optisch deutlich darstellen, gehen mögliche Unrichtigkeiten zulasten der Bank. In solchen Fällen können sogar Darlehensverträge, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, heute noch widerrufen werden.

Einmalzahlung für eine lebenslange Rente. Ob Bank oder Versicherer – sobald ein Spar- oder Lebensversicherungsvertrag endet, gibt niemand das Geld gern aus der Hand. Deshalb bekommen Kunden fast im Wochenrhythmus Post mit Vorschlägen, wo der baldige Reichtum – angeblich – am besten aufgehoben ist. Lebensversicherer empfehlen wärmstens die Einmalzahlung des gesamten Betrags in eine private Rentenversicherung. Die (Renten-)Zahlungen können dann entweder sofort oder pünktlich mit dem Übergang in die gesetzliche Rente (aufgeschobene Police) beginnen. „Die private Rente wird lebenslang bezahlt. Unabhängig davon, wie alt die versicherte Person wird“, nennt Gruhn den wohl größten Vorteil. Dem steht aber gegenüber der auch hier geringe Garantiezins von 1,75 % im Jahr ( 2015: 1,25 %).

Ein Makel ist für viele Privat-Rentiers die übliche Rentengarantiezeit von nur fünf Jahren. Das heißt beim Tod des Versicherten ist kurz danach das gesamte Kapital weg. Das Risiko lässt sich durch eine längere Rentengarantiezeit vermeiden oder dadurch, dass der hinterbliebene Partner ebenfalls Rentenzahlungen bekommt. Nachteil: Jeder dieser beiden Sicherheitspuffer verringert die Rentenzahlung teils erheblich.

Fonds-Auszahlpläne. Wer trotz seiner Zugehörigkeit zur Generation 50+ ein mehr oder weniger großes Risiko bei der Geldanlage akzeptiert, kann die Ablaufleistung einer Lebenspolice auch als Einmalzahlung in einen Investmentfonds stecken. Je nach Verlusttoleranz des Anlegers infrage kommen Anleihenfonds, Aktienfonds und Mischfonds. Um die gesetzliche Rente aufzubessern, wählt der Ruheständler einen Entnahmeplan. Die Höhe der monatlichen Auszahlungen hängt davon ab, ob er den Entnahmeplan mit oder ohne Kapitalverzehr wählt und welche durchschnittliche Fondsrendite im Jahr erwartet wird.

Schenken und Steuern sparen. Überweist der Lebensversicherer gleich mehrere Hunderttausend Euro, ist das gesamte Kapital oft nicht für eine auskömmliche zusätzliche Altersversorgung nötig. Eltern sollten dann auch an die Kinder denken, indem sie dem Nachwuchs einen Teil des Geldes schenken. Wegen des hohen persönlichen Freibetrags ist dies auch steuerlich sinnvoll. So dürfen Vater und Mutter jedem Kind alle zehn Jahre Vermögen im Gegenwert von 400 000 € steuerfrei übertragen.

Übrigens, falls Wein und Weib – aus naheliegenden privaten Gründen – nicht in Betracht kommen, bleibt immer noch Waikiki. Also, gönnen Sie sich was. Wohlgemerkt in Waikiki/ Honolulu und nicht in „Waikiki“/ Zeulenroda/Thüringen. Denn falls man die hawaiianische Badewelt nicht jeden Tag besucht, reicht sogar die gesetzliche Rente.

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