Insolvenzrecht 29. Jun 2020 Von André Weikard

Was tun, wenn Kunden oder Lieferanten in die Pleite schlittern?

Die Coronakrise hat bereits einigen prominente Unternehmen den Rest gegeben: Die Restaurantketten Maredo und Vapiano mussten Insolvenz anmelden, auch die Einzelhändler Esprit und Galeria Karstadt Kaufhof ringen um ihre Existenz. Industriepleiten werden folgen.


Foto: PantherMedia/Kiwar

Stephan Molls, Partner der Kanzlei Kümmerlein in Essen, erläutert, wie Unternehmen damit umgehen, wenn Geschäftspartner zahlungsunfähig werden und gibt Ratschläge, wie sich der Schaden für den eigenen Betrieb minimieren lässt.

VDI nachrichten: Herr Molls, wenn Ihre Mandanten sich bei Ihnen melden, ist das Kind in den häufigsten Fällen schon in den Brunnen gefallen, sprich: Ein Kunde oder Zulieferer ist pleite. Was ist dann zu tun?

Molls: Die erste Frage ist natürlich: Bekomme ich das Geld für bereits gelieferte Ware und erbrachte Dienstleistungen noch? Wer keine Sicherheiten vereinbart hat, Bürgschaften etwa, steht meist schlecht da, wenn der Kunde in die Knie geht. Ihm bleibt nur, seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der sammelt die entsprechenden Anträge in der sogenannten Insolvenztabelle und zahlt, wenn die Forderungen und das verbliebene Vermögen vollständig ermittelt sind.

Lesen Sie das komplette Interview mit Stephan Molls.

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