Arbeitgeber kann Coronatestpflicht anordnen
Das Bundesarbeitsgericht urteilte kürzlich in einem Fall, dass der Arbeitgeber eine PCR-Testpflicht für Beschäftigte anordnen kann.

Foto: panthermedia.net/Jiri Hera
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Weisungen bezüglich des Inhalts, des Ortes und der Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung erteilen. Dies ist in § 106 Gewerbeordnung geregelt. In Zeiten der Coronapandemie treten immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Anordnung von Hygienemaßnahmen auf. Jetzt fällte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil zum Thema Testpflicht in Unternehmen.

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