Arbeitgeber kann Coronatestpflicht anordnen
Das Bundesarbeitsgericht urteilte kürzlich in einem Fall, dass der Arbeitgeber eine PCR-Testpflicht für Beschäftigte anordnen kann.

Wer sich den Anordnungen des Arbeitgebers in puncto Hygienevorschriften widersetzt und somit seine Arbeit nicht ausführen kann, wird kein Gehalt bekommen.
Foto: panthermedia.net/Jiri Hera
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Weisungen bezüglich des Inhalts, des Ortes und der Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung erteilen. Dies ist in § 106 Gewerbeordnung geregelt. In Zeiten der Coronapandemie treten immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Anordnung von Hygienemaßnahmen auf. Jetzt fällte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil zum Thema Testpflicht in Unternehmen.

Claudia Knuth ist Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei LUTZ | ABEL. Sie schreibt monatlich unsere Kolumne „Arbeitsrecht im Blick“.
Foto: LUTZ | ABEL
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