Arbeitsrecht 17. Jun 2022 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bitkom kritisiert geplante Regelung für Arbeitsverträge

Ab August 2022 müssen Arbeitsverträge zusätzliche Angaben zu Kündigung oder Probezeit enthalten. Nach einem Gesetzentwurf müssen sie zudem schriftlich vorliegen, sonst drohen Strafen.

Arbeitsverträge sollen nach einem Gesetzentwurf nur in Papierform rechtsgültig sein. Das kritisiert der Bitkom und sieht einen Rückschritt.
Foto: panthermedia.net / Dmitriy Shironosov

Zum 1. August 2022 muss Deutschland die neue Arbeitsbedingungsrichtline der EU in deutsches Recht umsetzen. Auf die Arbeitgeber kann damit Mehraufwand zukommen. Es sollen zusätzliche Punkte aufgenommen werden, die der Arbeitgeber schriftlich festhalten muss. Das sind beispielsweise die Dauer der Probezeit, die Fälligkeit der Auszahlung des Gehalts, vereinbarte Ruhepausen und die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden. Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 31. Juli aufgenommen werden. Aber auch Altverträge sind betroffen, wenn eine Änderung bevorsteht oder auf Verlangen eines jeden Arbeitnehmers, denn es muss dem Arbeitnehmenden innerhalb von sieben Tagen für die besonders wichtigen Angaben bzw. binnen eines Monats für die restlichen Angaben ein neuer Vertrag über die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses übergeben werden. Der Bundestag berät zurzeit über die Umsetzung der EU-Richtlinie. Der aktuelle Entwurf wird am kommenden Montag in einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert.

Bitkom sieht Rückschritt und sagt: „Deutschland frönt dem Papierfetisch“

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierungshürden wie Schriftformerfordernisse abzubauen. Allerdings: Die geplanten Regeln für Arbeitsverträge sind kein Schritt vorwärts, sondern zurück. Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss. Künftig können Arbeitgeber mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden, wenn sie Arbeitsverträge nur digital und nicht auf Papier ausfertigen. Der Gesetzgeber zwingt Unternehmen und private Arbeitgeber also, Arbeitsverträge in jedem Einzelfall auszudrucken.“ Dies widerspreche den Anforderungen einer modernen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt.

Arbeitgeber kann Coronatestpflicht anordnen

Ab August drohe für jeden Arbeitsvertrag, der nur digital vorliegt, ein Bußgeld von 2000 €. Da dürfe sich niemand wundern, wenn Deutschland als digital rückständig belächelt wird. „Anstatt die Behörden endlich aus dem Faxzeitalter zur reißen, werden nun die Unternehmen gezwungen, das Rad zurückzudrehen und wieder mit Papier zu arbeiten. Das ist nicht nur überflüssig, es macht unnötig Arbeit, hilft den Beschäftigten nicht und verbraucht wertvolle Ressourcen“, so Berg. Die EU-Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen, die den Neuregelungen zugrunde liegt, sehe ausdrücklich auch Arbeitsverträge in elektronischer Form vor. Bei der Umsetzung der Richtlinie verspiele der deutsche Gesetzgeber die Chance, die Nachweispflicht von Arbeitsverträgen zeitgemäß digital zu gestalten. „Stattdessen frönt die deutsche Politik dem Papierfetisch.“

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