Weltmeisterschaft 2018 25. Jun 2018 Claudia Burger

Keine Fußball-WM während der Arbeitszeit

Rund 20 % der Arbeitnehmer wollen sich während der Arbeitszeit mehr als eine Stunde mit der Fußball-WM beschäftigen. Das besagt eine Umfrage der Universität Hohenheim.


Foto: panthermedia.net/Francois Poirier

Durchschnittlich 16 min am Tag wollen sich Deutschlands Angestellte während der Arbeitszeit mit der Fußball-WM beschäftigen, ohne diese später nachzuholen. Die Extremwerte liegen dabei stark auseinander: Fast 20 % der Studienteilnehmer planen, sich täglich mehr als eine Stunde ihrer Arbeitszeit mit der WM zu beschäftigen. Ein Viertel der Befragten planen dagegen vollständige WM-Abstinenz während der Arbeitszeit.

„Im Vergleich zur WM 2014 haben sich diese Werte erhöht“, bilanziert Markus Voeth, Leiter des Fachgebiets Marketing & Business Development der Universität Hohenheim. Damals habe der Durchschnittswert bei täglich 12 min WM-Beschäftigung am Arbeitsplatz gelegen. Den Extremwert von über einer Stunde erreichten 13 % der damals Befragten, während 16 % keine Minute Arbeitszeit auf die WM verwenden wollten. Das bedeute, dass eine WM neben positiven Auswirkungen, z. B. einem verbesserten Arbeitsklima, auch negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer während der WM hat. So gehen durch die 16 min WM-Tratsch hochgerechnet 2,62 Mrd. € Bruttoinlandsprodukt während der WM verloren, geben die Studienautoren zu bedenken.

Gleichzeitig würden Arbeitgeber die WM-Pausen weniger stark sanktionieren als noch vor vier Jahren, bemerkt Benjamin Zimmermann als Co-Leiter der Studie. Laut aktueller Umfrage würden 67 % der Arbeitgeber den Blick auf die Spielergebnisse während der Arbeitszeit tolerieren (2014: 61 %). 57 % würden keine Einsprüche gegen Radiosendungen zur WM am Arbeitsplatz erheben (2014: 48 %). 38 % drückten sogar bei Fernsehübertragungen am Arbeitsplatz ein Auge zu (2014: 34 %). „Es gibt sogar Arbeitgeber, die das WM-Erlebnis am Arbeitsplatz fördern“, berichtet Zimmermann. Aktuell seien 13 % bis 15 % mit Fernsehen, Radio und Internetrecherche zur WM einverstanden. Bei der WM 2014 hätten nur 10 % die Belegschaft vor das TV-Gerät geladen (Radio: 14 %, Internet: 13 %).

Bei der WM-Studie 2018 handelt es sich um eine bevölkerungsrepräsentative Onlineumfrage in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundeslandzugehörigkeit unter 1000 Probanden. Durchgeführt wurde sie zwischen dem 1. und 20. Mai 2018 vom Lehrstuhl für Marketing und Business Development der Universität Hohenheim.

Grundsätzlich gilt: Wer ohne Einverständnis des Arbeitgebers während der Arbeitszeit auf einem dienstlichen Computer ein Spiel anschaut, riskiert eine Abmahnung, eventuell auch die Kündigung. Auch wenn es sich nur um 30 s handelt. Das Arbeitsgericht Köln wies beispielsweise im vergangenen Jahr die Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte ab. Der Abgemahnte hatte in der Spätschicht eine halbe Minute Fußball geschaut hatte. Das Gericht erklärte, der Arbeitnehmer habe durch das Fußballschauen während der Arbeitszeit seine vertragliche Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, da er während dieser Zeit nicht gearbeitet habe.

Er habe auch seine Maschinen unbeaufsichtigt gelassen. Der Arbeitgeber sei berechtigt, auch auf eine geringe Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten mit einer Abmahnung zu reagieren. Immerhin sei eine Abmahnung nur ein „Warnschuss“, der zunächst noch keine größeren Folgen für das Arbeitsverhältnis habe. Die Abmahnung sei hier gerechtfertigt gewesen. (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.8.2017, AZ 20 Ca7940/16).

 

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