Kolumne Arbeitsrecht im Blick 13. Jan. 2025 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

KI-Verordnung: Welche Unternehmen jetzt handeln müssen

Bis zum 2. Februar 2025 müssen Unternehmen die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung umgesetzt haben. Gleichwohl sind viele Fragen noch immer ungeklärt.

Unternehmen, welche KI-Systeme im Einsatz haben, dürfen die Vorgaben der KI-Verordnung der Europäischen Union nicht aus dem Blick verlieren.
Foto: panthermedia.net/ipopba

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