Gesundheit 16. Jan 2023 Von Bettina Reckter

Cannabis auf Rezept: Was ist medizinisch sinnvoll, wo liegen die Gefahren?

Seit 2017 darf Cannabis für medizinische Zwecke verordnet werden. Für austherapierte Schmerzpatienten ein Segen. Doch wie wirken Kraut und Blüten eigentlich im Körper?

Haus- und Fachärzte verordnen meist getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel als Öl, Kapseln oder Spray.
Foto: PantherMedia / IgorVetushko Banner

Cannabis hat ein zwiespältiges Image: von den einen begehrt, von den anderen verteufelt. Einerseits probieren viele Jugendliche mit einem Joint ihre erste bewusstseinsverändernde Droge. Gerade vor solch frühem Konsum in jungen Jahren warnen Mediziner und Psychologen, weil er am noch nicht vollständig entwickelten Gehirn bleibende Schäden verursachen kann. Andererseits etabliert sich Cannabis als Wirkstoff etwa bei starken Schmerzen – scheint also medizinisch durchaus sinnvoll zu sein.

Seit fünf Jahren gibt es Cannabis in Deutschland auf Rezept – unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Patientinnen und Patienten, vor allem bei austherapierten Schmerzzuständen etwa bei Krebs oder Multipler Sklerose. Haus- und Fachärzte verordnen getrocknete Blüten und Extrakte sowie Öl, Kapseln oder Spray. Die wichtigsten Inhaltsstoffe sind Tetrahydrogencannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Im Gegensatz zu THC wirkt CBD nicht psychoaktiv, sondern krampflösend und entzündungshemmend sowie gegen Angstzustände und Übelkeit. Frei verkäufliches CBD-Öl wiederum soll Stress abbauen und allgemein zur Entspannung beitragen.

Krankenkassen übernehmen die Kosten der Therapie mit Cannabis

In der Regel zahlen die Krankenkassen die Cannabistherapie. Krebskranken werden meist 3 g Cannabisblüten pro Tag verordnet. 2019 bezifferte die Techniker Krankenkasse die monatlichen Kosten dafür mit 300 € bis 2200 € pro Patient. Preiswerter wären cannabishaltige Fertigarzneimittel. „Aktuell betragen die Kosten für diese Art von Cannabisbehandlungen 185 Mio. €“, kommentiert Frank Petzke die Kosten in Deutschland pro Jahr. Doch wer Cannabis verschrieben bekommt und wer nicht, sei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, kritisiert der Leiter der Schmerzmedizin an der Klinik für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Göttingen und Sprecher der Ad-hoc-Kommission „Cannabis in der Medizin“ der Deutschen Schmerzgesellschaft.

Verschreibung von Cannabis an eine Begleiterhebung gekoppelt

Seit der Einführung 2017 wurden zehntausende Rezepte für medizinisches Cannabis ausgestellt. Dabei ist bislang nicht mal nachgewiesen, dass es wirklich hilft – obwohl viele Erkrankte das so angeben. Dies ist das Fazit einer Begleiterhebung, die an die Verschreibung gekoppelt war. Erfasst wurden dabei allerdings nur gesetzlich Versicherte, bei denen die Kasse die Behandlungskosten übernommen hatte; Privatversicherte und Selbstzahler waren nicht berücksichtigt. Die Studiendaten veröffentlicht die Cannabis-Agentur im zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Demnach erhielten zwei Drittel das Cannabis-Arzneimittel Dronabinol, deutlich weniger bekamen Cannabisblüten.

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