Der elektronische Patient krankt
Die Elektronische Patientenakte (EPA) soll die Kommunikation zwischen Patient und Arzt leichter machen, doch juristische und technisch-organisatorische Hürden bringen das ehrgeizige Projekt zum Stolpern.
„Höchste Priorität“ für die Einführung der Elektronischen Patientenakte (EPA) sollen die Krankenkassen jetzt setzen. Das verlangt der Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Im Moment hinken die Krankenkassen dem ursprünglichen Zeitplan hinterher.
Bereits seit Januar 2021 können Patientinnen und Patienten bei ihren Kassen den Antrag für die Einrichtung der digitalen Akte stellen. Auf die Akte greifen die Versicherten über eine App mit ihren Smartphones oder Tablets zu. Seit Juli 2021 ist es Kassenärzten möglich, Daten in die Patientenakte eintragen und aus ihr abrufen, unter anderem elektronische Rezepte. Doch das klappt noch nicht in allen Arztpraxen.
In der Akte sollen behandlungsrelevante Daten gespeichert werden. Hauptzweck der EPA ist es, dass Ärzte und Ärztinnen bei multiplen Erkrankungen schneller mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten erkennen können. Auch der Arztwechsel soll damit einfacher werden.
Elektronische Patientenakte: Wer darf was damit machen?
Über den Dokumentenzugriff sollen bereits seit Januar 2022 die Patienten per Smartphone detailliert entscheiden können, doch das geht noch nicht. Grundsätzlich sollen sie in der endgültigen EPA-Version selbst entscheiden können, welche Daten erfasst und gespeichert werden.
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