Medizintechnik 09. März 2017 Barbara Odrich Lesezeit: ca. 2 Minuten

Exoskelett auf Krankenschein

Zu Fuß unterwegs – Querschnittgelähmte können mithilfe von Exoskeletten auch wieder Muskulatur aufbauen.
Foto: Rewalk Robotics

Ein Roboteranzug könnte eine „Revolution im Versicherungswesen“ auslösen. Davon jedenfalls ist der amerikanische Versicherungskonzern American International Group (AIG) überzeugt. Dessen japanische Tochter, die AIG Japan Holdings KK, ist mit dem Roboterhersteller Cyberdyne Inc. jetzt eine Allianz im Geschäftsbereich der Nichtlebensversicherungen eingegangen. Gemeinsam wollen sie innovative Versicherungsprodukte für die Nutzer von Exoskeletten wie dem „Hybrid Assistive Limb“ (HAL) entwickeln.

Exoskelette helfen Gelähmten auf die Beine und unterstützen Industriearbeiter bei der Bewältigung schwerer Lasten. Bei Testeinsätzen in der medizinischen Rehabilitation und am Arbeitsplatz haben sich die kostspieligen Geräte bereits bewährt. Unternehmen wie Rewalk, Robotics, Cyberdyne und Ekso Biononics oder der koreanische Hyundai-Konzern setzen deshalb auf eine breite private Nutzung und deutlich niedrigere Preise.

In Ländern mit stark sinkenden Geburtenraten und einer schnell alternden Gesellschaft wird ein Boom der Exoskelette erwartet. Das japanische Ministerium für Wirtschaft und Industrie (Meti) etwa prognostiziert, dass der Markt für Roboter in Reha und Altenpflege in den nächsten zehn Jahren von derzeit rund 140 Mio. $ auf 1 Mrd. $ steigen wird.

Für einen erfolgreichen Marktzugang braucht es allerdings Industriestandards – und Versicherer, denn gerade in Japan wurden die Anschaffungskosten bislang weder von der Krankenkasse noch von der Berufsunfallversicherung übernommen. Nun aber konnte Cyberdyne mit Daido Life Insurance Co. ein Abkommen für die Entwicklung von Versicherungspolicen unterzeichnen, die die Kosten für die Nutzung des HAL-Anzugs bei der medizinischen Behandlung abdecken.

Weltweit zeichnet sich bei Exoskeletten ein Trend zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen ab. Erstmals im September 2014 erstattete eine deutsche Sozial- und Jugendbehörde den Anschaffungspreis eines Exoskeletts für den persönlichen Gebrauch. Und eine gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), zahlte 60 000 € im Jahr 2015 für eine solche Gehhilfe.

Ein deutsches Sozialgericht, das das Exoskelett als medizinisch notwendiges Hilfsmittel für Menschen mit Rückenmarkverletzungen erachtet, urteilte jüngst, dass die Kosten von der Krankenkasse zu erstatten seien.

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