Mehr Wettbewerb dank DMA 08. Mrz 2024 von Dominik Hochwarth Lesezeit: ca. 1 Minute

Apple: Wechsel von iPhone zu Android nächstes Jahr nutzerfreundlicher?

Apple plant, den Wechsel vom iPhone zu einem Android-Smartphone in der EU im nächsten Jahr für Nutzer zu vereinfachen. Über ein Jahr nach Inkrafttreten der DMA.

Ab nächstem Herbst soll der Wechsel vom iPhone zu einem Android-Smartphone nutzerfreundlicher werden.
Foto: panthermedia.net / Oleg Dudko

Seit Donnerstag gelten in der EU striktere Regeln für große Onlineplattformen. So steht seit dem 7. März zum Beispiel Apple in der Pflicht, iPhone-Nutzern den Download von Apps über Drittanbieter-Stores zu ermöglichen. Zwar gibt es aktuell bereits eine App von Google, die den Wechsel von iPhone zu Android ermöglicht. Doch werden dabei nicht alle Arten von Daten übertragen. Apple hat nun am Donnerstag angekündigt, dass dies ab nächsten Herbst nutzerfreundlicher werden soll

DMA soll den Wettbewerb erhöhen

Eigentlich ist schon länger bekannt, dass Digital Market Act kommt. Das Gesetz DMA setzt auf einen verstärkten Wettbewerb im digitalen Sektor. Die großen Plattformbetreiber müssen sich nun an die Vorgaben dieses Gesetzes anpassen, was einige Veränderungen mit sich bringt: Whatsapp muss zum Beispiel mit anderen Messaging-Diensten interoperabel sein und Apple muss es den Nutzern ermöglichen, Apps über Drittanbieter-Shops runterzuladen. Das soll nun ab Herbst 2025 ruckelfrei möglich sein, rund eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Immerhin will es Apple bereits in diesem oder Anfang des kommenden Jahrs möglich machen, dass Nutzer relevante Webdaten aus einem Webbrowser in einen anderen auf demselben Gerät übertragen können. Auch das ist eine Vorgabe der DMA.

Neben Apple sind von der EU weitere 21 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte „Gatekeeper“ (Torwächter) ausgemacht worden. Genau für die wurde das neue Gesetz ins Leben gerufen. Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet, der Facebook-Konzern Meta sowie Tiktok komplettieren den illustren Kreis. Zu den DMA-Vorgaben zählt außerdem, dass die eigenen Dienste gegenüber Angeboten von Konkurrenten nicht bevorzugt werden dürfen. (dpa/hoc)

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