Pflegekosten von der Steuer absetzen
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs ermöglicht es künftig, Pflegekosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Pflegekosten sind sogar dann als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Leistung nicht im eigenen Heim, sondern für Angehörige in deren Haushalt erbracht wird.
Foto: panthermedia.net/photographee.eu
Sechs Jahre vergingen von der Rechnung einer Sozialstation im Jahr 2016 bis zum aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Juli 2022. Der Fall selbst ist dagegen schnell geschildert: Wie die Portale haufe.de, juraforum.de und Nau.ch berichten, schloss die Tochter einer – 100 km entfernt in ihrem eigenen Haushalt lebenden – pflegebedürftigen Dame einen Vertrag mit einer Sozialstation ab, in dem es um die Übernahme von Aufgaben wie Pflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Einkaufen ging. Für das Jahr 2016 wurde eine Rechnung über gut 1000 € ausgestellt. Rechnungsadressatin war die Mutter, überwiesen wurde der Rechnungsbetrag aber von der Tochter.
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