Handwerkerkosten: bis zu 1200 € von der Steuer absetzen
In Zeiten hoher Energiekosten denken viele über Investitionen in eine energetische Sanierung oder alternative Heizmethoden nach. Der Staat beteiligt sich mit dem allgemeinen Steuerabzug für Handwerkerkosten. So funktionierts.

Eine bessere Wärmedämmung kann den gestiegenen Heizkosten entgegenwirken. Die Arbeitskosten sind steuerlich abzugsfähig.
Foto: panthermedia.net / Arne Trautmann
Dem Ingeniör (w/m/d) ist ja bekanntlich nichts zu schwör – schon gar nicht im eigenen Haus, in der Wohnung oder auf dem Grundstück. Dennoch gibt es Fälle, da ruft man lieber eine Handwerksfirma an. Die Kosten für viele Handwerkerrechnungen können im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie anfallen. Allerdings nicht in voller Höhe: Zum einen gibt es eine jährliche Obergrenze. Sie liegt bei 6000 €. Dieser Maximalbetrag ist wiederum nicht zu 100 % abzugsfähig, sondern nur zu 20 % – sodass letztlich höchstens 1200 € geltend gemacht werden können. Welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt, hängt davon ab, was, wie – und vor allem: wo es durchgeführt wurde.
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