Steuern 02. Nov. 2022 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 3 Minuten

Inflationsprämie: Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten müssen

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit Blick auf die steigenden Energiepreise und Lebenshaltungskosten durch die neue Inflationsprämie unterstützen. Worauf ist zu achten? Rechtsanwältin und Steuerberaterin Ines Otte von der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars klärt auf.

Ines Otte ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars am Standort Berlin. Die Inflationsprämie könne auch gestückelt werden, sagt sie.
Foto: MAZARS

VDI nachrichten: Was ist die Inflationsprämie?

Ines Otte: Unter den Begriff Inflationsausgleichprämie fallen Zusatzleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten jetzt in Form von Zuschüssen oder Sachleistungen gewährt. Dabei profitieren Unternehmen und Beschäftigte von einer vorübergehenden Steuer- und Sozialabgabenbefreiung für Zusatzleistungen bis maximal 3000 €.

Ist sie vergleichbar mit der Coronaprämie?

Ja, es handelt sich um den gleichen Regelungsmechanismus. Auch die gesetzgeberische Intention ist vergleichbar. Ebenso wie die Coronaprämie soll auch die Inflationsprämie die durch eine allgemeine Krisensituation hervorgerufenen Belastungen abfedern. Dies geschieht durch die Befreiung freiwilliger Zusatzleistungen der Arbeitgeber von Steuern und Sozialabgaben. Dabei fällt die Inflationsprämie im Vergleich zur Coronaprämie betragsmäßig doppelt so hoch aus und die Nachweisanforderungen sind von vornherein erleichtert. Zudem wurden Folgewirkungen direkt bedacht und geregelt. So führt die Inflationsprämie beispielsweise nicht zur Minderung von einkommensabhängigen Sozialleistungen.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf die Prämie?

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