Steuern 02. Nov 2022 Von Barbara Willms Lesezeit: ca. 3 Minuten

Verluste aus Bitcoin-Spekulationen von der Steuer absetzen

Zuletzt ging es mit den Kursen von Kryptowährungen bergab. Wer Geld verloren hat, kann diese Verluste in der Steuererklärung geltend machen. Christof Beisel, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in der Hamburger Kanzlei Rose & Partner, erklärt wie.

Spekulationsgewinne mit Digitalwährungen wie Bitcoin & Co. müssen nicht versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Anlage mindestens ein Jahr vergangen ist.
Foto: PantherMedia / steheap

VDI nachrichten: Herr Beisel, wie wird der Bitcoin in der Einkommensteuererklärung erfasst?

Christof D. Beisel: In der Einkommensteuererklärung des privaten Investors werden die unterjährigen Kryptowährungen in der Anlage SO erfasst. Hier sind alle Veräußerungserlöse sowie Anschaffungsvorgänge aufzuführen, die sich innerhalb eines Jahres ereignet haben. Auch Tauschvorgänge innerhalb der Einjahresfrist gelten als steuerliche Veräußerungsgeschäfte, wenn z. B. Bitcoins in Ether umgetauscht worden sind.

Welche Kosten werden als abzugsfähig anerkannt?

Zunächst die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten wie Transaktionsgebühren der Kryptobörse. Dann sind die Veräußerungskosten als Werbungskosten zu erfassen. Zu den abziehbaren Werbungskosten gehören aber auch Aufwendungen für die steuerliche Beratung.

Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kryptotransaktionen verrechnet werden

Die unterjährigen Bitcoin-Transaktionen haben also Einfluss auf die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens.

Ja. Die sonstigen Einkünfte aus Kryptowährungen fließen zusammen mit den anderen steuerpflichtigen Einkünften, zum Beispiel aus Gewerbebetrieb oder aus nicht selbstständiger Arbeit, in das zu versteuernde Einkommen ein und erhöhen dadurch den individuellen Einkommensteuersatz. Verluste aus Kryptowährungen können im privaten Bereich aber nicht mit anderen positiven Einkunftsarten verrechnet werden, sondern nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kryptotransaktionen.

Angebot wählen und sofort weiterlesen

  • Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
  • Monatlich kündbar

Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.

Jetzt Mitglied werden

Themen im Artikel

Ein Beitrag von:

Stellenangebote

Bundesagentur für Arbeit

Technische/-r Berater/-in (w/m/d) für den Technischen Beratungsdienst

Recklinghausen, Ahlen-Münster, Coesfeld
Helmholtz-Zentrum Hereon

Doktorandin (m/w/d)

Geesthacht (bei Hamburg)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Baumanagerin / Baumanager (w/m/d)

Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Ingenieurin / Ingenieur in der Fachrichtung Gebäude-, Elektro- oder Versorgungstechnik (w/m/d)

Berlin
Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Stiftungsprofessur Ressourceneffiziente Produkt- und Prozessentwicklung Bes. Gr.: W 2

Jena
RWTH Aachen University

Full Professor (W2, Tenure Track W3) in Process Metallurgy in a Circular Economy Faculty of Georesources and Materials Engineering

Aachen
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

Projektleiter/in "Altlasten und Kampfmittel" (w/m/d)

Bernau
Minebea Intec GmbH

Automations- / Inbetriebnahmeingenieur (m/w/d)

Hamburg
Hensoldt Sensors GmbH

Systemingenieur*in Sekundärradar / IFF (m/w/d)

München/Taufkirchen
HENSOLDT Sensors GmbH

Head of N&G Radar Planning & Cables (w/m/d)

Ulm
Zur Jobbörse

Das könnte Sie auch interessieren

Meistgelesen aus der Kategorie Steuern