Kolumne Arbeitsrecht im Blick 09. Aug. 2024 Von Claudia Knuth Lesezeit: ca. 2 Minuten

So viel politische Meinung am Arbeitsplatz ist erlaubt

Die eigene Meinung frei zu äußern, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Dieses Grundrecht können Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht verwehren. Doch völlig grenzenlos ist die Meinungsfreiheit dann doch nicht.

Meinungsfreiheit ist auch am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Einschreiten darf der Chef, z.B. wenn der Betriebsfriede gefährdet ist oder verfassungsfeindliche Symbole im Spiel sind.
Foto: panthermedia.net/Wavebreakmedia ltd

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