3,5 Nanogramm? 19. Apr 2024 Lesezeit: ca. 1 Minute

Cannabis: Entwurf für THC-Grenzwert am Steuer

Das, was für Alkohol gilt, könnte bald auch für Cannabis gelten: Das Fahren nach Konsum ist erlaubt. Die entscheidende Frage ist jedoch, welche THC-Grenze akzeptabel ist und wie sie bestimmt wird.

Drogen erhöhen das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr. Jedoch gilt man nach dem Konsum eines Biers noch als fahrtüchtig. Nun schlagen Experten vor, eine ähnliche Grenze für den Konsum von Cannabis einzuführen,
Foto: IMAGO/Christian Ohde

Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis soll auch ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr festgesetzt werden. Dazu liegt nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen nun ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung vor, die Empfehlungen einer Expertenkommission umsetzen soll.

Ordnungswidrig handelt demnach, wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzt. Umgesetzt werden soll der Grenzwert durch ein Gesetz der Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag.

Bisher gilt bei Cannabis die strikte Linie, dass schon beim bloßen Nachweis des Wirkstoffes Geldbußen oder Punkte drohen. Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich aber ein niedriger Wert von 1 ng etabliert.

Eine Kommission des Bundesverkehrsministeriums hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 ng empfohlen. Dann sei „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend“. Dies sei mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar. (dpa/mv)

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