Falsche Geburtsdaten 29. Apr. 2024 Von Dominik Hochwarth Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verstößt ChatGPT gegen die Datenschutz-Grundverordnung?

Es ist bekannt, dass ChatGPT nicht immer die Wahrheit sagt, problematisch kann es jedoch bei Falschinformationen über Personen werden. Das könnte gegen europäisches Recht verstoßen.

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Seit Ende 2022 ist ChatGPT für die Allgemeinheit zugänglich und hat zahlreiche Fans gefunden.
Foto: PantherMedia/supatman

Die europäische Datenschutzorganisation Noyb hat gemeinsam mit einem betroffenen europäischen Bürger eine Datenschutzbeschwerde gegen OpenAI eingereicht. Der Vorwurf lautet: Verletzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Organisation, die unter anderem von dem Datenschutzaktivisten Max Schrems mitgegründet wurde, warf OpenAI am Montag vor, falsche Informationen über die persönlichen Daten einer namentlich nicht genannten „Person des öffentlichen Lebens“ veröffentlicht zu haben, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur Berichtigung oder Löschung zu gewähren.

Max Schrems hatte zuvor bereits zwei Klagen gegen den Facebook-Konzern Meta eingereicht und damit wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht.

Darum geht es genau

In der Auseinandersetzung mit dem ChatGPT-Entwickler OpenAI kritisiert die Datenschutzorganisation Noyb das US-Unternehmen dafür, Europäern ihre Rechte nach der DSGVO vorzuenthalten. In einem speziellen Fall, bei dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging, argumentierte OpenAI, dass eine Datenkorrektur nicht möglich sei. Zwar könne man bestimmte Daten blockieren, wie den Namen des Prominenten, jedoch sei es nicht möglich, ChatGPT davon abzuhalten, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu verarbeiten.

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Weiterhin beschuldigt Noyb OpenAI, nicht angemessen auf die Auskunftsanfragen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Trotz des Rechts der Nutzer, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe OpenAI es versäumt, die verarbeiteten Daten sowie deren Quellen oder Empfänger offenzulegen.

Alle Unternehmen müssen der DSVGO nachkommen

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, betont, dass die Pflicht, Auskunftsersuchen zu erfüllen, für alle Unternehmen gilt. „Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder ‚Innovation‘ eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen“, erklärt sie.

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Noyb und der betroffene Bürger haben nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) aufgefordert, die Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI zu untersuchen. Besonders interessiert sie dabei, welche Maßnahmen das Unternehmen zur Sicherstellung der Korrektheit persönlicher Daten ergreift. Sie fordern, dass gegen OpenAI ein Bußgeld verhängt wird, um die Einhaltung der Vorschriften in Zukunft zu gewährleisten. (dpa/hoc)

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