Veraltete Rechtsprechung 19. Juni 2024 Von Christiane Schulzki-Haddouti Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wer IT-Sicherheitslücken aufdeckt, riskiert Strafen

Enge gesetzliche Vorgaben grenzen den Handlungsraum von IT-Sicherheitsforschern in Deutschland zu stark ein, kritisieren Experten. Die Politik arbeitet an einer Reform.

Selbst wenn im Auftrag des betroffenen Unternehmens nach Sicherheitslücken geforscht wird, bleibt das Überwinden von Sicherheitsvorkehrungen rechtlich ein Vergehen.
Foto: panthermedia.net/peshkov

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